Rückmeldung Lastschriftverfahren wird vorerst nicht mehr angeboten
Alle Studierenden überweisen ab sofort Sozialbeitrag selbst.
Update 31. Januar 2018
Der Versand der individuellen E-Mails an die Studierenden hat am 31. Januar 2018 begonnen. Mit der E-Mail erhält jeder Studierende die relevanten Überweisungsdaten.
Ursprüngliche Meldung vom 29. Januar 2018
Es ist nicht mehr möglich, den Sozialbeitrag mit dem Lastschriftverfahren vom Konto einziehen zu lassen und sich damit automatisch für das nächste Semester zurückzumelden. Alle Studierenden müssen den Betrag für das Sommersemester 2018 selbst überweisen, auch wenn sie bisher am Lastschriftverfahren teilgenommen haben.
Keine zusätzliche Gebühr
Für eine erfolgreiche Rückmeldung muss der Sozialbeitrag bis zum 28. Februar 2018 auf dem Konto der Ruhr-Universität eingegangen sein. Das Studierendensekretariat berechnet für verspätete Überweisungen im Sommersemester 2018 keine Verspätungsgebühr.
Studienbescheinigungen können – wie bisher üblich – erst nach der Rückmeldung ausgedruckt werden.
Hintergrund dieser Maßnahme ist ein Testlauf, der gezeigt hat, dass der Lastschrifteinzug zurzeit nicht zuverlässig und erfolgreich durchgeführt werden kann.* Diese Entscheidung wurde gemeinsam von IT-Services, dem Studierendensekretariat, studentischen Vertretern des Asta und des Senats getroffen.
Derzeit wird in Abstimmung mit den beteiligten Gruppen geprüft, wann das Lastschriftverfahren in Zukunft wieder angeboten werden kann.
* In der ursprünglichen Textfassung hieß es, dass Sicherheitstests durchgeführt wurden. Diese Angabe wurde am 30. Januar 2018 um 10.45 Uhr korrigiert zu Testlauf.