Studienfinanzierung Das ändert sich beim Bafög
Mit den neuen Regelungen sind mehr Studierende förderberechtigt.
Seit dem 1. August 2019 ist die Bafög-Reform wirksam, die die Bundesregierung Anfang 2019 beschlossen hat. Die damit verbundenen neuen Regelungen gelten ab dem Wintersemester 2019/2020.
Der Höchstsatz steigt
Ab dem Wintersemester 2019/2020 wird der maximale Fördersatz auf 853 Euro angehoben. Im Wintersemester 2020/2021 wird er etwa 861 Euro betragen.
Wohnpauschale wird erhöht
Wer in einer eigenen Wohnung oder WG wohnt, der kann eine höhere Wohnpauschale erhalten. Diese steigt von 250 Euro auf 325 Euro an.
Mehr Geld für die Krankenversicherung
Studierende, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel mehr für ihre Krankenversicherung zahlen, weil sie sich selbst versichern. Das wird mit den neuen Regelungen berücksichtigt. Betroffene Studierende können damit bis zu 189 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung als Zuschlag erhalten.
Höhere Freibeträge für Elterneinkommen
Ob Studierende förderberechtigt sind, hängt oftmals vom Einkommen der Eltern ab. Liegt das über einem entsprechenden Freibetrag, erhalten die Studierenden weniger oder gar kein Bafög. Die Freibeträge werden in drei Stufen bis 2021 um 16 Prozent angehoben, wodurch mehr Studentinnen und Studenten förderberechtigt sind.
Mehr Informationen zu den Neuerungen hat das Akafö online zusammengestellt.