Wer Onlinebanking nutzt, braucht für die Überweisung des Sozialbeitrages nur wenige Minuten.
© RUB, Marquard

Sozialbeitrag An die Rückmeldung denken

Die Frist für das Wintersemester 2019/2020 geht bis zum 30. August 2019.

Seit dem 1. Juli 2019 läuft die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2019/2020. Bis zum 30. August müssen sich eingeschriebene Studierende für das kommende Semester zurückmelden. Wen das betrifft, der überweist dafür den Sozialbeitrag in Höhe von 332 Euro fristgerecht. Das bedeutet, dass der Betrag spätestens am 30. August auf dem Konto der RUB eingegangen sein muss.

Informationen für die Überweisung stehen im E-Campus bereit und müssen individuell abgerufen werden. Es gibt kein Lastschriftverfahren.

So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen:

Veröffentlicht

Donnerstag
13. Januar 2022
10:54 Uhr

Von

Katharina Gregor

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