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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Frau mit Fotoapparat und langem Objektiv
Auch selbst fotografierte Bilder haben ihre Tücken – je nach Motiv.
© Gemeinfrei
Bildrecht

Was erlaubt ist und was nicht

Daran sollte man vor allem bei jeglichem Umgang mit Bildern denken.

Der Jurist Georg Wallraf beschäftigt sich in einem öffentlichen Vortrag am 10. Mai 2017, 16 Uhr, mit dem Thema Bildrechte. Er erklärt Dinge wie Urhebernennung, Bilder-Portale oder die Rechte abgebildeter Personen und Sachen.

Der langjährige Chefjustiziar der Verlagsgruppe Handelsblatt lädt anschließend noch zur Diskussion. Die Veranstaltung wird von der Worldfactory und Instudies organisiert und findet im Universitätsforum statt. Sie richtet sich vorrangig an Studierende.

Große Unübersichtlichkeit

Was ist bei der Fotonutzung genau gestattet, was nicht? Wann muss ich Urheber oder abgebildete Person um Erlaubnis fragen? Viele Studierende sind verunsichert, wenn sie Fotos und andere Abbildungen in ihre wissenschaftlichen Arbeiten einbauen, auf Facebook teilen oder ins Netz einstellen wollen. Mit der zunehmenden Zahl an Medien und Kommunikationsmöglichkeiten ist das Bildrecht sehr unübersichtlich geworden.

Der Vortrag von Georg Wallraf soll Orientierung geben. Der Eintritt ist frei, die Organisatoren bitten um Anmeldung per Mail.

Veröffentlicht
Mittwoch
3. Mai 2017
09.45 Uhr
Von
Arne Dessaul (ad)
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