Die Rückmeldung ist fristgerecht, wenn der Sozialbeitrag rechtzeitig auf dem Konto der RUB eingegangen ist. © RUB, Marquard

Sozialbeitrag Die Rückmeldung startet

Alle Studierenden müssen sich bis zum 30. September für das Wintersemester 2020/2021 rückmelden.

Vom 20. Juli bis zum 30. September 2020 haben alle Studierenden der Ruhr-Uni Zeit, den Sozialbeitrag zu überweisen und damit die Rückmeldung für das Wintersemester 2020/2021 zu vollziehen. Aufgrund der Senkung der Mehrwertsteuer fällt der Sozialbeitrag dieses Mal für Erstsemester und höhere Semester unterschiedlich hoch aus.

Der Sozialbeitrag beträgt für eingeschriebene Studierende 334,15 Euro und für Erstsemester 335,09 Euro. Informationen für die Überweisung stehen im E-Campus bereit und müssen individuell abgerufen werden. Es gibt kein Lastschriftverfahren.

Zusammensetzung des Sozialbeitrags

Die unterschiedlichen Beträge für das Wintersemester 2020/2021 kommen durch die Mehrwertsteuersenkung zustande. Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) reduziert den Sozialbeitrag für die bereits eingeschriebenen Studierenden. Sie hatten für die Monate August und September bereits mit dem Sozialbeitrag zum Sommersemester gezahlt und bekommen die Differenz durch die reduzierte Mehrwertsteuer in diesen Monaten nun zum Wintersemester gutgeschrieben.

Insgesamt setzt sich der Sozialbeitrag wie folgt zusammen:

Veröffentlicht

Dienstag
14. Juli 2020
10:24 Uhr

Von

Tabea Steinhauer (tst)

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