Grüne Vignette So erleichtert die RUB den Start ins neue Semester
Um den 3G-Status bei Veranstaltungen zu prüfen, setzt die RUB auf eine pragmatische Lösung. Wer geimpft oder genesen ist, kann sich jetzt eine Vignette abholen, die den Zugang zu den Veranstaltungen deutlich erleichtert.
Auf den buchstäblich letzten Metern zur wiedergewonnenen Freiheit nach anderthalb Jahren des sozialen Verzichts werden an der RUB nun alle Ärmel hochgekrempelt: Als große Universität mit rund 42.600 Studierenden setzt sie auf eine pragmatische und freiwillige Lösung bei der vorgeschriebenen Kontrolle des 3G-Status. Alle Studierenden, die vollständig geimpft sind oder eine bis 31.3.2022 gültige Genesung nachweisen können, erhalten eine grüne Vignette, die auf den Studierendenausweis geklebt wird.
Bei der Zugangskontrolle zu Veranstaltungen gilt dies als Nachweis des 2G-Status (geimpft, genesen) für die Dauer des Wintersemesters, was das gesamte Verfahren erheblich vereinfacht. Wer keinen 2G-Status nachweisen kann oder will, muss das Ergebnis eines gültigen Bürgertests vorlegen. Ein Selbsttest zählt nicht.
Eine enorme Herausforderung
Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW müssen die Hochschulen bei Präsenzveranstaltungen den 3G-Status kontrollieren. „Gerade für uns als eine der größten Unis Deutschlands mit einem nach allen Seiten offenen Campus bedeutet das eine enorme Herausforderung“, sagt Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt. „Die RUB setzt auch bei dieser logistisch komplexen und politisch heiklen Aufgabe auf Verantwortung, Vertrauen und Pragmatismus. Oberstes Ziel ist natürlich, dass unsere Lehrenden möglichst wenig Aufwand mit der 3G-Prüfung haben sollten. Aber auch, dass unser bisheriger guter Zusammenhalt nach anderthalb Jahren Pandemie weiterhin erhalten bleibt.“
So funktioniert das Verfahren
Menschen mit 2G (geimpft oder genesen) behalten diesen Status über einen längeren Zeitraum. Damit für diese Studierenden die Prüfung zügiger möglich wird, stellt die RUB über die Dekanate der Fakultäten dezentral entsprechende Vignetten zur Verfügung. Ob Lehrende die Vignetten bei einer der ersten Veranstaltungssitzungen aufkleben oder Dekanate schon vorher einen solchen Service anbieten, ist in den Fakultäten unterschiedlich geregelt. Darüber hinaus gibt es auch an zentraler Stelle auf dem Nordforum ab Mittwoch, 29. September 2021, die Möglichkeit, sich die Vignette abzuholen.
Als Aufkleber werden die Vignetten nach einmaliger Prüfung des 2G-Status auf den Studierendenausweis geklebt. Wahlweise kleben Studierende die Vignette unter Aufsicht selbst. Die ungeklebte Vignette darf nicht weitergegeben werden. Nach dem Aufkleben der Vignette müssen diese Studierenden in allen folgenden Veranstaltungen nur noch ihren Studierendenausweis zeigen, um an der jeweiligen Sitzung teilnehmen zu dürfen. Für alle anderen Studierenden (Getestete und Studierende mit 2G-Status ohne Vignette) muss die Prüfung bei jeder Sitzung immer wieder neu durchgeführt werden.