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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

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	Die Rückmeldung ist fristgerecht, wenn der Sozialbeitrag rechtzeitig auf dem Konto der RUB eingegangen ist.</div>
Die Rückmeldung ist fristgerecht, wenn der Sozialbeitrag rechtzeitig auf dem Konto der RUB eingegangen ist.
© RUB, Marquard
Sozialbeitrag

An die Rückmeldung denken

Alle Studierenden müssen sich bis zum 26. Februar für das Sommersemester 2021 rückmelden.

Seit dem 15. Januar läuft die Rückmeldung für das kommende Sommersemester 2021. Bis zum 26. Februar haben alle bereits eingeschriebenen Studierenden Zeit, sich rückzumelden. Dafür müssen sie den Sozialbeitrag in Höhe von 336,50 Euro fristgerecht überweisen. Für neue Studierende gelten andere Fristen, die sie bei ihrer Einschreibung erfahren.

Informationen für die Überweisung stehen im E-Campus bereit und müssen individuell abgerufen werden. Es gibt kein Lastschriftverfahren.

So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen
  • 15,62 Euro für die Studierendenschaft (Asta)
  • 1,50 Euro für die Nutzung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr
  • 110 Euro für das Akafö
  • 209,38 Euro für das Semesterticket

Der bisherige Beitrag von 1 Euro für die Theaterflat des Schauspielhauses Bochum entfällt.

Angeklickt
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rückmeldung
Veröffentlicht
Donnerstag
21. Januar 2021
08.20 Uhr
Von
Sabrina Kircher (sk)
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