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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Nahaufnahme eines Smartphones, das eine Person in der Hand hält, um eine Überweisung zu tätigen
Die Rückmeldung ist fristgerecht, wenn der Sozialbeitrag rechtzeitig auf dem Konto der RUB eingegangen ist.
© RUB, Marquard
Sozialbeitrag

An die Rückmeldung denken

Alle Studierenden müssen sich bis zum 25. Februar für das Sommersemester 2022 rückmelden.

Am 17. Januar 2022 startet die Rückmeldefrist für das kommende Sommersemester 2022. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden haben bis zum 25. Februar Zeit, sich rückzumelden. Dafür müssen sie den Sozialbeitrag in Höhe von 341,08 Euro fristgerecht überweisen. Für neue Studierende gelten andere Fristen, die sie bei ihrer Einschreibung erfahren.

So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen
  • 15,62 Euro für die Studierendenschaft (Asta)
  • 1,50 Euro für die Nutzung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr
  • 110 Euro für das Akafö
  • 213,69 Euro für das Semesterticket

Wie bereits im Wintersemester entfällt der bisherige Beitrag von 1 Euro für die Theaterflat des Schauspielhauses Bochum. Die Theaterflat ist, je nach pandemischer Lage, aber weiterhin nutzbar.

Informationen für die Überweisung stehen im E-Campus bereit und müssen individuell abgerufen werden. Ein Lastschriftverfahren gibt es nicht.

Angeklickt
  • Alle Infos rund um die Rückmeldung
  • Semesterfristen 2022
Veröffentlicht
Donnerstag
13. Januar 2022
10.54 Uhr
Von
Sabrina Kircher (sk)
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Nahaufnahme: Eine Person hält ein Smartphone in der Hand und ist dabei, mit dem Daumen aufs Display zu tippen. Dort steht: "SEPA-Überweisung".
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