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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Nahaufnahme: Eine Person hält ein Smartphone in der Hand und ist dabei, mit dem Daumen aufs Display zu tippen. Dort steht: "SEPA-Überweisung".
Die Rückmeldung ist fristgerecht, wenn der Sozialbeitrag rechtzeitig auf dem Konto der Ruhr-Universität eingegangen ist.
© RUB, Marquard
Sozialbeitrag

Die Rückmeldung fürs Wintersemester startet

Alle Studierenden müssen sich bis Ende August für das Wintersemester rückmelden.

Update vom 2. August 2022

Zum Start der Rückmeldung stand irrtürmlich für ein paar Stunden ein falscher Sozialbeitrag im System. Studierende, die diesen falschen Betrag angezeigt bekommen haben und schon überwiesen haben, sehen im E-Campus eine Nachforderung von wenigen Euro. Der Betrag kann nachgezahlt werden. Sollte dies bis zur Rückmeldefrist nicht geschehen, wird der Betrag im nächsten Semester verrechnet. Die Rückmeldung ist trotzdem gültig.

Ursprüngliche Meldung

Am 4. Juli startet die Rückmeldefrist für das kommende Wintersemester 2022/23. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden haben bis zum 31. August 2022 Zeit, sich rückzumelden. Dafür müssen sie den Sozialbeitrag in Höhe von 342,43 Euro fristgerecht überweisen. Für neue Studierende gelten andere Fristen, die sie bei ihrer Einschreibung erfahren.

So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen
  • 110 Euro für das Akafö
  • 19,37 Euro für die Studierendenschaft (AStA); darin enthalten sind 1 Euro für die Theaterflat und 1,50 Euro für die Nutzung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr
  • 213,06 für das Semesterticket

9-Euro-Ticket wird verrechnet

Studierende, die bereits im Sommersemester eingeschrieben waren, haben im Frühjahr den vollen Preis für das Semesterticket überwiesen. Damit sie ebenfalls vom 9-Euro-Ticket der Bundesregierung profitieren können, fällt für sie im Wintersemester ein verringerter Sozialbeitrag an. Das 9-Euro-Ticket für die Monate Juli, August und September 2022 wird mit dem Sozialbeitrag fürs Wintersemester verrechnet. Wer das Studium vorher beendet oder sich aus anderen Gründen exmatrikuliert, kann sich die Gutschrift für das 9-Euro-Ticket vom Asta erstatten lassen.

In E-Campus wird der zu zahlende Sozialbeitrag angezeigt. Das System berücksichtigt Guthaben oder Fehlbeträge aus dem Vorsemester.
© RUB, Marquard

Überweisungsinfos in E-Campus

Wie hoch der noch zu zahlende Betrag ist, sehen Studierende in ihrer individuellen Kontoübersicht in E-Campus. Dort stehen auch die notwendigen Informationen für die Überweisung, wie zum Beispiel der individuelle Verwendungszweck. Ein Lastschriftverfahren gibt es nicht.

Angeklickt
  • Alle Infos rund um die Rückmeldung
  • Semesterfristen 2022/23
Veröffentlicht
Freitag
5. August 2022
11.10 Uhr
Von
Sabrina Kircher (sk)
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