Sozialbeitrag Die Rückmeldung fürs Wintersemester startet
Alle Studierenden müssen sich bis Ende August für das Wintersemester rückmelden.
Update vom 2. August 2022
Zum Start der Rückmeldung stand irrtürmlich für ein paar Stunden ein falscher Sozialbeitrag im System. Studierende, die diesen falschen Betrag angezeigt bekommen haben und schon überwiesen haben, sehen im E-Campus eine Nachforderung von wenigen Euro. Der Betrag kann nachgezahlt werden. Sollte dies bis zur Rückmeldefrist nicht geschehen, wird der Betrag im nächsten Semester verrechnet. Die Rückmeldung ist trotzdem gültig.
Ursprüngliche Meldung
Am 4. Juli startet die Rückmeldefrist für das kommende Wintersemester 2022/23. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden haben bis zum 31. August 2022 Zeit, sich rückzumelden. Dafür müssen sie den Sozialbeitrag in Höhe von 342,43 Euro fristgerecht überweisen. Für neue Studierende gelten andere Fristen, die sie bei ihrer Einschreibung erfahren.
So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen
9-Euro-Ticket wird verrechnet
Studierende, die bereits im Sommersemester eingeschrieben waren, haben im Frühjahr den vollen Preis für das Semesterticket überwiesen. Damit sie ebenfalls vom 9-Euro-Ticket der Bundesregierung profitieren können, fällt für sie im Wintersemester ein verringerter Sozialbeitrag an. Das 9-Euro-Ticket für die Monate Juli, August und September 2022 wird mit dem Sozialbeitrag fürs Wintersemester verrechnet. Wer das Studium vorher beendet oder sich aus anderen Gründen exmatrikuliert, kann sich die Gutschrift für das 9-Euro-Ticket vom Asta erstatten lassen.
Überweisungsinfos in E-Campus
Wie hoch der noch zu zahlende Betrag ist, sehen Studierende in ihrer individuellen Kontoübersicht in E-Campus. Dort stehen auch die notwendigen Informationen für die Überweisung, wie zum Beispiel der individuelle Verwendungszweck. Ein Lastschriftverfahren gibt es nicht.