Bis zu 50 Prozent mobil arbeiten, mindestens 50 Prozent am Arbeitsplatz: Mit einer flexiblen Regelung wird die Rückkehr auf den Campus geebnet.
© RUB, Marquard

Bis zu 50 Prozent Homeoffice Rückkehr auf den Campus

Ab dem 13. September 2021 können Beschäftigte der RUB bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitsleistung mobil erbringen. Damit schafft die RUB eine flexible Übergangslösung.

Nachdem die Regelungen der „Bundesnotbremse“ Ende Juni ausgelaufen sind und die Betriebsimpfungen Ende August erfolgreich abgeschlossen wurden, sollen die Beschäftigten der RUB ab dem 13. September 2021 wie angekündigt wieder mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit auf dem Campus erbringen. Mit dieser Regelung setzt die RUB auf größtmögliche Flexibilität.

Ab dem 6. September haben alle Beschäftigten, die sich impfen lassen wollten, vollen Impfschutz. Beschäftigte, die vor der Corona-Pandemie nicht im Homeoffice tätig waren, sollen ab dem 13. September 2021 wieder mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz verbringen. In begründeten Einzelfällen können in Rücksprache mit den Vorgesetzten auch andere Lösungen getroffen werden. Dies gilt bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit, die derzeit mit den beiden Personalräten der RUB erarbeitet wird. Diese Dienstvereinbarung soll die bisherigen Erfahrungen mit mobiler Arbeit an der RUB aufnehmen.

Vor dem Hintergrund der kurzfristig geänderten Regelungen hat es sich bewährt, dass die Führungskräfte auf Basis der jeweils gültigen zentralen Rahmenvorgaben Konzepte zum Arbeiten vor Ort für ihre Bereiche umsetzen. Die aktuellen Vorgaben und Regelungen stehen im RUB-internen Serviceportal (Login erforderlich).

Veröffentlicht

Freitag
03. September 2021
12:24 Uhr

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