Zwischenfazit Studie Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte
Ein Medienbericht über das Projekt hat viel Wind gemacht. Ergebnisse gibt es allerdings erst im Herbst 2019.
Nach zwei Dritteln der Projektlaufzeit zieht das Team des Forschungsprojekts „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ ein positives Zwischenfazit. „Die Resonanz auf das Projekt und die Thematik ist überwältigend“, so der Leiter des Projekts Prof. Dr. Tobias Singelnstein. Auf eine Medienanfrage hatte das Team ein erstes Zwischenfazit gezogen, dabei aber unterstrichen, dass es sich noch nicht um die Auswertung des Projekts handelt.
Online-Befragung und Experten-Interviews
Im ersten Teil des Projekts hat das Forschungsteam eine quantitative Opferbefragung durchgeführt, die erstmals eine systematische Erhebung von Daten zu Betroffenen rechtswidriger Polizeigewalt leistet. Die Erhebung mittels Online-Fragebogen wurde im Januar 2019 abgeschlossen. Momentan findet die Auswertung der Daten statt. Im zweiten Teil des Projekts werden derzeit qualitative Interviews mit Polizisten, Staatsanwälten, Anwälten, Vertretern von Opferberatungsstellen und weiteren Experten geführt, um die Ergebnisse der quantitativen Erhebung zu vertiefen und zu ergänzen.
Großes Dunkelfeld vermutet
Die Resonanz und die Erfahrungen des Projektteams im Forschungsprozess würden die erhebliche gesellschaftliche Relevanz des Themas unterstreichen, so Singelnstein: „Nach unseren bisherigen Befunden kann man davon ausgehen, dass das Dunkelfeld mehr als fünfmal so groß ist wie das Hellfeld, das wir in der Statistik sehen.“
Was die Statistik nicht zeigt
Dies lasse sich unter anderem daraus schließen, dass sehr viele der in dem Projekt Befragten, die eine nach ihrer Einschätzung rechtswidrige körperliche Gewaltanwendung durch die Polizei erfahren haben, sich dagegen entschieden haben, eine Anzeige zu erstatten. Eine Hochrechnung auf konkrete Fallzahlen kann man anhand dessen aus wissenschaftlicher Sicht aber nicht vornehmen und wird daher von der Studie auch nicht unternommen. Das Hellfeld bezeichnet diejenigen Fälle, die durch eine Anzeige den Ermittlungsbehörden bekannt werden. Im Dunkelfeld verbleiben dagegen diejenigen Fälle, die nicht zur Anzeige gebracht werden. Wie stets bei Hellfeld- und Dunkelfeldanalysen auch zu anderen Deliktsbereichen handelt es sich dabei um Verdachtsfälle beziehungsweise Einschätzungen der Befragten, nicht um gerichtlich abgeurteilte Fälle.