Renate Schaub befasst sich mit der Nutzung künstlicher Intelligenz in wissenschaftlichen Prüfungsarbeiten. 

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Rechtswissenschaft

Ob und wie KI bei juristischen Hausarbeiten hilft

Eine Themenarbeit auf Knopfdruck von ChatGPT? Wohl eher nicht. Renate Schaub hat sich mit der KI-Nutzung in Hausarbeiten auseinandergesetzt.

Es ist verlockend: Generative Künstliche Intelligenz (KI) verfasst Texte in Sekundenschnelle und scheint auch alles Nötige dafür zu wissen. Darf man sie für Hausarbeiten an der Universität einsetzen? Wo lohnt sich das und unter welchen Bedingungen fährt man sicher damit? Diese Fragen beantwortet Prof. Dr. Renate Schaub in einem Aufsatz, der in der Oktober-2026-Ausgabe der Zeitschrift „Jura – Juristische Ausbildung“ erscheint und online ist.

Eigenständigkeit ist ein Schlüsselbegriff

Da viele Prüfungsordnungen noch keine Information darüber enthalten, ob die Nutzung von KI bei Hausarbeiten erlaubt ist oder nicht, sollte das in der Aufgabenstellung formuliert sein, rät die Juristin. Doch in welchem Ausmaß und für welche Aufgaben darf man die KI dann nutzen? Kann ihre Nutzung trotz Zulässigkeit eine Täuschung darstellen? Wie wirkt sie sich auf die Bewertung aus? „Prüfungsarbeiten müssen selbstständig und eigenständig verfasst werden“, unterstreicht Renate Schaub. Daran ändert sich auch durch KI nichts. „Die inhaltliche Verantwortung bleibt immer beim Schreibenden, auch bei der Nutzung von KI.“ Der Einsatz von KI kann allerdings die eigenständige Leistung, die für die Bewertung der Prüfung maßgeblich ist, schmälern.

Veröffentlicht

Mittwoch
16. September 2026
11:16 Uhr

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