Neu im Hochschulrat der RUB: Ricarda Brandts (links) und Hildegard Westphal
© RUB, Bildredaktion

Hochschulrat Mehr Aufsicht für die RUB

Aus sechs mach sieben: Das Aufsichtsgremium der RUB hat neuerdings ein Mitglied mehr.

Das Landeshochschulgesetz gibt es vor: Die Hochschulräte an den NRW-Hochschulen müssen fortan aus mindestens sieben Personen bestehen. Die RUB hat diese Vorgabe umgesetzt und zwei neue Mitglieder in ihren Hochschulrat berufen; die beiden Wissenschaftlerinnen wurden im Juni vom NRW-Wissenschaftsministerium ernannt. Bislang gehörten dem Aufsichtsgremium sechs Personen an, wobei eine der Stellen zuletzt unbesetzt war.

Eine Jurstin und eine Geologin

Dr. Ricarda Brandts ist Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Brandts (Jahrgang 1955) hat in Bielefeld und Bochum Jura studiert und war von 1984 bis 1988 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie der RUB; 1990 wurde sie an der RUB promoviert.

Prof. Dr. Hildegard Westphal ist Direktorin des Leibniz-Zentrums für Marine Tropenökologie in Bremen. Sie hat in Brisbane und Tübingen Geologie, Geophysik und Paläontologie studiert. 1997 wurde Westphal (Jahrgang 1968) in Kiel promoviert, 2004 hat sie sich in Tübingen habilitiert.

Fünf alte Hasen

Weiterhin gehören dem Hochschulrat der RUB an:

  • Jürgen Schlegel, ehemaliger Generalsekretär der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz und zugleich Vorsitzender des Gremiums
  • Prof. Dr. Karin Donhauser, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Prof. Dr. Daniel Fallon, ehemals Leiter der Abteilung Higher Education der Carnegie Corporation, New York
  • Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin beim Verband der forschenden Pharmaunternehmen und stellvertretende Vorsitzende des Hochschulrats
  • Thomas Jorberg, Vorstandssprecher der GLS-Bank

Unveröffentlicht

Von

Arne Dessaul

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