Christoph M. Schmidt hat an der Ruhr-Universität den Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie inne. © RWI, Sven Lorenz

Amt Christoph M. Schmidt berät die Regierung

Das Bundeskabinett beruft den Bochumer Ökonomen in die Expertenkommission Forschung und Innovation.

Das Bundeskabinett hat Ende April 2024 Prof. Dr. Christoph M. Schmidt in die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) berufen. Schmidt ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität und Präsident des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung. Er wird am 1. Mai 2024 den Platz von Prof. Dr. Till Requate einnehmen, der mit Ablauf seiner Berufungsperiode auf eigenen Wunsch aus der Kommission ausscheiden wird.

Zur Person

Seit 2002 ist Christoph M. Schmidt Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und angewandte Ökonometrie an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der RUB und Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Von 2009 bis 2020 war er Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von März 2013 bis Februar 2020 dessen Vorsitzender. Er wurde 1991 an der Princeton University promoviert und habilitierte sich 1995 an der Universität München. Im Jahr 2019 erhielt er von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover die Ehrendoktorwürde.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Christoph M. Schmidt den ehemaligen Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und einen ausgewiesenen Experten mit jahrelanger Erfahrung in der Politikberatung für die EFI gewinnen konnten“, erklärt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Schmidt ergänzt: „Unsere Innovationsfähigkeit, unser Leistungswillen und unsere Bereitschaft zum Wettbewerb entscheiden darüber, ob Deutschland und Europa stark genug sind, die eigenen Werte zu verteidigen und ihnen international Gewicht zu verleihen. Ich bin von der Möglichkeit begeistert, im Rahmen dieses Amtes dazu beizutragen, dass wissenschaftliche Kompetenz, unternehmerische Kreativität und individuelles Streben nach Glück sich in diesem Sinne möglichst frei entfalten können.“

Zur Einrichtung

Die EFI legt der Bundesregierung seit 2008 jährlich ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor, zuletzt im Februar 2024. Neben Handlungsempfehlungen für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik werden weitere Schwerpunktthemen in den Fokus genommen. Die EFI besteht aus sechs Mitgliedern. Sie werden jeweils für vier Jahre berufen.

Veröffentlicht

Montag
29. April 2024
17:38 Uhr

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