Blick in den Senatssaal in der Universitätsverwaltung
© RUB, Kramer

Hochschulpolitik Wahlen für Senat und Fakultätsräte

Die Online-Wahlen zum Senat werden wiederholt.

Update vom 21. Juni 2024

Vom 17. bis 19. Juni haben die Wahlen zu den Fakultätsräten und zum Senat für Studierende stattgefunden. Bei der Senatswahl wurden Studierenden von vier Fakultäten versehentlich Stimmzettel aus zwei Senatswahlkreisen zur Verfügung gestellt. Der Wahlausschuss hat deshalb beschlossen, die Wahlen zum Senat für die Gruppe der Studierenden zu wiederholen. Die Fakultätsratswahlen sind nicht betroffen. Die Ergebnisse dazu werden von den Fakultäten zeitnah veröffentlicht. Das Wahlportal für die Wiederholung der Senatswahl wird an drei Tage geöffnet sein. Der Wahlzeitraum ist vom 1. Juli 2024, 12 Uhr (Öffnung des Wahlportals) bis 3. Juli 2024, 12 Uhr (Schließung des Wahlportals). Alle Wahlberechtigten erhalten eine E-Mail.

Urprüngliche Meldung vom 11. Juni 2024, 9.47 Uhr:

Die Studierenden der Ruhr-Universität können wieder die Personen bestimmen, die sie im Senat und dem Fakultätsrat vertreten sollen. Der Wahlzeitraum wird 2024 (abweichend vom vergangenen Jahr) planmäßig vom 17. Juni, 12 Uhr, bis zum 19. Juni, 12 Uhr, sein. In diesem Zeitraum kann online im Wahlportal abgestimmt werden. Alle weiteren Infos stehen hier.

Wussten Sie schon, dass …

… die studentischen Vertreter im Senat und in den Fakultätsräten für ein Jahr gewählt werden? Die übrigen gewählten Mitglieder aus der Wissenschaft und Verwaltung haben eine Amtszeit von drei Jahren.

Veröffentlicht

Dienstag
17. September 2024
08:43 Uhr

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