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Jurastudierende lernen in Kleingruppen
Der Name „Konzept Kleingruppe – Fünf für alle Fälle“ ist Programm. Jeweils maximal fünf Studierende ab dem dritten Fachsemester lösen Fälle aus allen drei Rechtsgebieten (Privatrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht) und stellen ihre Ergebnisse im Anschluss der gesamten Gruppe vor.
Die Arbeit in Kleingruppen bietet viele Vorteile: Zum einen entstehen erfahrungsgemäß Lernpartnerschaften, die das Studium erleichtern können. Zum anderen bietet die intime Atmosphäre den passenden Rahmen für Fragen, die in den Arbeitsgemeinschaften aus zeitlichen oder persönlichen Gründen nicht gestellt werden können: Wie gelingt mir der richtige Einstieg? Wie baue ich das Gutachten stilistisch sinnvoll auf? Wie erkenne ich die Schwerpunkte des Falles? Wie teile ich mir die Bearbeitungszeit ein?
Maximal 100 Studierende pro Semester
Studierende aus höheren Semestern, die vorher didaktisch geschult werden, leiten die Veranstaltung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bis zu 100 Studierende können pro Semester von dieser individuellen Betreuung profitieren.
Prof. Dr. Wolfram Cremer, Prof. Dr. Jacob Joussen und Prof. Dr. Fabian Klinck haben das Konzept gemeinsam entwickelt. Ziel ist es, Studierenden eine Lernplattform zu geben, um den Stoff des gesamten Semesters aufzuarbeiten und in der Praxis anzuwenden. Eine erste Evaluation zeigt, dass sich die Bemühungen der Professoren gelohnt haben.
Auch in den Semesterferien 2016 wird es Blockveranstaltungen geben, die zweimal in der Woche stattfinden. Jurastudierende können sich bis zum 18. April über Campus-Office für eine Teilnahme im Sommersemester 2016 anmelden.
21. März 2016
09.30 Uhr