Das Urheberrecht hat sich geändert, daraus ergeben sich Konsequenzen für die Arbeit mit elektronisch bereitgestellten Dokumenten. © Fotolia, rawpixel.com

Urheberrecht Pauschale Abgeltung wird doch zunächst fortgeführt

Die Änderung beim Urheberrechtsgesetz könnte erhebliche Konsequenzen für die Bereitstellung elektronischer Dokumente auf Lernplattformen haben. Aktuell hat eine Arbeitsgruppe eine Zwischenlösung gefunden.

Update vom 15.12.2017, 14.40 Uhr

Die gemeinsame Arbeitsgruppe der drei Verhandlungspartner Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort hat rasch eine Zwischenlösung erarbeitet. Darauf basierend haben die Verhandlungspartner vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach §52a Urheberrechtsgesetz zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen.

Diese Vereinbarung ermöglicht es den Hochschulen, die elektronischen Semesterapparate im bisherigen Umfang auch über den 31. Dezember 2016 hinaus zu nutzen. Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort haben außerdem vereinbart, „in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung zu entwickeln", wie es in einem Schreiben vom 15. Dezember 2016 des NRW-Wissenschaftsministeriums an alle Hochschulen des Landes heißt.

Update vom 13.12.2017, 9.40 Uhr

Es könnte noch einmal Bewegung in die Sache kommen: Die drei Verhandlungspartner Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort haben am 9. Dezember 2016 eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Sie soll eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen entwickeln.

Die Arbeitsgruppe soll rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen damit eine bruchlose weitere Nutzung digitaler Dokumente an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten. Wir werden weiter über das Thema berichten.

Ursprüngliche Meldung

Urheberrechtlich geschützte Sprachwerke dürfen in Moodle, Blackboard und auf anderen RUB-internen oder externen Plattformen für Lehre und Forschung bis auf Weiteres nicht mehr genutzt werden. Das Rektorat wendet sich jetzt mit einem Aufruf an alle Lehrenden, entsprechende Dokumente spätestens bis zum 31. Dezember 2016 zu löschen beziehungsweise für den weiteren Zugriff zu sperren.

Für die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke über elektronische Semesterapparate, Lernplattformen und weitere – interne oder externe – Plattformen ergeben sich ab dem 1. Januar 2017 gravierende Änderungen. Grund ist ein kürzlich geschlossener Rahmenvertrag der Kultusministerkonferenz mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) – das ist die Gesellschaft, die die Rechte der Autoren von Sprachwerken vertritt. Damit wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Urheberrechtsgesetz §52a aus dem Jahr 2013 umgesetzt.

Einzelmeldung statt Pauschalvergütung

Die Rahmenvereinbarung ersetzt ab 2017 das bisherige pauschale Vergütungsverfahren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Auszügen aus Büchern oder wissenschaftlichen Zeitschriften durch eine auf das Einzelwerk bezogene Meldung.

Das dadurch vorgegebene Einzelmeldeverfahren ist für Hochschulen nicht praktikabel. Mehrere Länder und Hochschulen haben beschlossen, der Rahmenvereinbarung nicht beizutreten.

Hoffnung auf neue Verhandlungen

Die VG Wort hat Ende Oktober eine grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft über das Abrechnungsverfahren signalisiert. Die Hochschulen Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens haben sich daraufhin mit einem Verfahrensvorschlag an die VG Wort gewandt und um die Aufnahme neuer Verhandlungen gebeten.

Campusweit informiert

Ein Rundschreiben zum Stand der Dinge wurde in der vergangenen Woche an alle Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung der RUB verschickt. Darin werden die Dozentinnen und Dozenten auch gebeten, die Studierenden über die Änderungen zu informieren.

Voraussichtlich bis zum Ende des Wintersemesters wird es für die Lehrenden der RUB verbindliche Informationen zur zukünftigen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Sprachwerken geben.

Hilfe bei Fragen

Bei technischen oder inhaltlichen Nachfragen stehen allen Lehrenden der RUB Ansprechpartner in diesen Einrichtungen zur Verfügung:

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Jens Wylkop

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