Die Universität sagt laut „Nein!“ zu allen Formen von Diskriminierung und hat dafür eine Richtlinie verabschiedet. © RUB, Kramer

Richtlinie verabschiedet Diskriminierung nicht hinnehmen

Auf breiter Basis ist die erste umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie für alle RUB-Mitglieder verabschiedet worden. Für die Universität ist das eine große Errungenschaft.

Die Antidiskriminierungsrichtlinie ist vom Senat der Ruhr-Universität Bochum einmütig verabschiedet worden. „Das ist ein großer Erfolg für die Ruhr-Universität und eine echte Errungenschaft“, freut sich Prof. Dr. Isolde Karle, Prorektorin für Diversität, Inklusion und Talententwicklung. „Damit zeigen wir einerseits, dass es für uns essenziell ist, Diskriminierung entgegenzuwirken und Vielfalt zu fördern. Andererseits schließen wir damit eine empfindliche Schutzlücke mit Blick auf die Studierenden.“

Bislang bezog sich das Vorgängerpapier zum fairen Umgang am Arbeits- und Studienort auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das wiederum nur Beschäftigte schützt. Bei der Erstellung der Antidiskriminierungsrichtlinie sind die Interessen und Perspektiven der Studierenden hingegen von vornherein mit einbezogen worden.

Amtliche Bekanntmachung

Die Antidiskriminierungsrichtlinie ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht worden.

Die hochschulpolitische Bedeutung dieser Richtlinie sei nicht hoch genug einzuschätzen, betont die Prorektorin: „Bisher gibt es nicht viele Hochschulen in Deutschland, die eine so umfassende Regelung zum Thema Antidiskriminierung verankert haben.“

Konkrete Beispiele für Verhaltensweisen

Die Universität verpflichtet sich darin auf die Wahrnehmung und Wertschätzung von Diversität. Zugleich dokumentiert sie, dass sie präventiv gegen Diskriminierung tätig werden will. Besonders plastisch werden die vielen infrage kommenden Anwendungsfälle durch einen umfangreichen Anhang mit alltäglichen Beispielen für Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Stalking und Mobbing. Die Richtlinie zeigt ferner auf, welche Beratungsangebote und Ansprechpersonen es im Fall von Diskriminierung gibt und welche Verfahren bei schweren Diskriminierungsvorfällen zu beschreiten sind – auf der Grundlage des AGG und des Hochschulgesetzes.

Dass wir hier präventiv tätig werden, liegt in unserem ureigenen Interesse.


Isolde Karle

„Dass wir hier präventiv tätig werden, liegt in unserem ureigenen Interesse“, so Karle. Eine im Sommer 2022 an der Ruhr-Universität durchgeführte empirische Studie hat gezeigt, dass bei Studierenden, die an der Universität Diskriminierungserfahrungen machen, die Motivation einbricht, dass sie ihre Leistung nicht in gewohnter Weise abrufen können und möglicherweise sogar das Studium abbrechen. „Es ist insofern sowohl menschlich als auch mit Blick auf den Studienerfolg essenziell, Diskriminierung zu verhindern beziehungsweise zu bearbeiten.“

Veröffentlicht

Mittwoch
08. Februar 2023
13:02 Uhr

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