Kik-Verfahren Die Verantwortung der Textilbranche

Einen Tag vor dem Beginn der Verhandlung gegen einen großen Textilhersteller geht es auf einem Symposium um geeignete Rechtsstrategien.

258 Tote, Dutzende Verletzte – das ist die furchtbare Bilanz des Fabrikbrands bei Ali Enterprises im September 2012 in Karatschi, Pakistan. Hauptkunde der Fabrik war das deutsche Textilunternehmen Kik. Anlässlich des bevorstehenden Gerichtsverfahrens veranstaltet die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (RUB) am 28. November 2018 das öffentliche Symposium „Strategies of Justice: Fighting factory disasters in South Asia“ im Blue Square (13.30 bis 17.30 Uhr, Kortumstr. 90, 44787 Bochum, Etage 4).

Die Veranstaltung ist international, sie findet auf Deutsch und Englisch statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Das Programm steht im Internet.

Verfahren soll Verantwortung klären

Nur drei Wochen vor dem Brand hatte der italienische Prüfdienstleister Rina die Fabrik mit einem internationalen Gütesiegel für Sicherheitsstandards zertifiziert. Vier Betroffene sind gegen Kik vor Gericht gezogen – auf Initiative des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und mit Unterstützung von Medico International. Das Verfahren soll klarmachen: Transnationale Unternehmen aus dem Norden sind auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Süden verantwortlich. Am 29. November 2018 wird das Landgericht Dortmund den Fall erstmals mündlich verhandeln.

Diskussion über Möglichkeiten

Am Tag vor der Anhörung diskutieren Aktivisten, Juristen und Wissenschaftler an der RUB über Möglichkeiten, tagtägliche Ausbeutung in Lieferketten und Ereignisse wie den Fabrikbrand in Karatschi zu verhindern. Wie organisieren sich Gewerkschaften im weltweiten Kampf gegen die miserablen Zustände in der Textilbranche? Was kann das Recht der Problematik entgegensetzen? Können Verbraucher Druck auf Unternehmen ausüben? Und welche Rolle spielen Gütesiegel oder Zertifizierungen dabei, die aktuellen Verhältnisse zu zementieren?

Das Symposium wird organisiert von Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht, sowie von Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Lehrstuhl für Kriminologie. Die RUB-Forscher arbeiten dabei mit dem ECCHR, der Friedrich-Ebert-Stiftung, Medico International und weiteren Partnern zusammen.

Pressekontakt

Prof. Dr. Markus Kaltenborn
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht
Juristische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel: 0234 32 25252
E-Mail: markus.kaltenborn@rub.de

Prof. Dr. Tobias Singelnstein
Lehrstuhl für Kriminologie
Juristische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel: 0234 32 25245
E-Mail: tobias.singelnstein@rub.de

Veröffentlicht

Mittwoch
14. November 2018
10:57 Uhr

Von

Jens Wylkop

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