Jump to navigation

Logo RUB
  • Corona-Infos
  • Studium
  • Forschung
  • Transfer
  • News
  • Über uns
  • Einrichtungen
 
MENÜ
  • RUB-STARTSEITE
  • News
  • Wissenschaft
  • Studium
  • Transfer
  • Leute
  • Hochschulpolitik
  • Kultur und Freizeit
  • Vermischtes
  • Servicemeldungen
    • Heute an der RUB
  • Serien
  • Dossiers
  • Bildergalerien
  • Presseinformationen
    • Abonnieren
  • RUB in den Medien
    • Abonnieren
  • Rubens
    • Printarchiv
  • Rubin
    • Abonnieren
    • Printarchiv
  • Archiv
  • English
  • Redaktion
  • Serviceangebote
    • Für RUB-Mitglieder
    • Für Pressevertreter
    • Sonstige Services
    • Social Media
  • Aktionen

Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Notizzettel klebt im Kalender.
Schon auf der To-do-Liste notiert? Der Rückmeldezeitraum beginnt am 19. Juli.
© RUB, Kramer
Sozialbeitrag

Neun Dinge, die man über die Rückmeldung wissen muss

Welcher Betrag ist wann fällig? Die wichtigsten Infos zur Rückmeldung.

Nach den Vorlesungen ist vor den Vorlesungen. Wer im Wintersemester 2017/2018 weiter an der RUB studieren möchte, muss den Sozialbeitrag pünktlich bezahlen. Hier gibt es die häufigsten Fragen und Antworten dazu.

Wie melde ich mich zurück?
Der Rückmeldezeitraum beginnt für alle RUB-Studierenden am 19. Juli 2017. Die Rückmeldung erfolgt, sobald der Sozialbeitrag auf dem Konto der RUB eingegangen ist. Wer am Lastschriftverfahren teilnimmt, wird automatisch zurückgemeldet.

Wie viel muss jeder Studierende bezahlen?
Für das Wintersemester beträgt der Sozialbeitrag 316,28 Euro. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • 105 Euro für das Akademische Förderungswerk
  • 21,90 Euro für die Studierendenschaft der RUB (Asta)
  • 189,38 Euro für das Semesterticket (inklusive NRW-Ticket)

Bis wann muss ich mich zurückgemeldet haben?
Am 31. August 2017 muss das Geld auf dem Konto der RUB eingegangen sein. Das Bearbeiten von Überweisungen kann je nach Kreditinstitut einige Tage dauern. Besser ist es, das Geld ein paar Tage vor der Frist zu überweisen. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren muss der entsprechende Betrag am 1. September auf dem eigenen Konto für den Einzug bereitliegen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wer die Frist versäumt, muss für eine verspätete Rückmeldung eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro zahlen.

Wofür wird das Geld genutzt?
Mit dem Sozialbeitrag zahlen die Studierenden das Semesterticket sowie einen Beitrag an den Asta und das Akafö.

Das Akafö bietet den Studierenden neben günstigen Preisen in den Cafeterien und in der Mensa zahlreiche Service- und Beratungsleistungen an. Außerdem betreibt es Studentenwohnheime.

Der Asta unterstützt mit seinem Anteil des Sozialbeitrages zum Beispiel studentische Initiativen, finanziert Fachschaftsprojekte und zahlt die Gehälter der Beschäftigten der Studierendenvertretung sowie Aufwandsentschädigungen an Referentinnen und Referenten. Außerdem sind im Anteil des Asta der Beitrag für den Fahrradverleih Nextbike in Höhe von 1,50 Euro und 1 Euro für die Schauspielhaus-Theaterflat enthalten.

Der Beitrag für das Ticket wird an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) weitergeleitet.

Das Semesterticket nutze ich gar nicht. Warum muss ich trotzdem dafür bezahlen?
Das Semesterticket beruht auf dem Solidarprinzip. Nur weil alle Studierenden den Beitrag unabhängig von ihrer Nutzung zahlen, ist das Semesterticket im Vergleich zu anderen VRR-Angeboten vergleichsweise günstig. Den Preis handelt der Asta mit den Verkehrsbetrieben aus.

Ich brauche eine Studienbescheinigung für das Wintersemester. Wann kann ich diese abrufen?
Sobald der Betrag auf dem Konto der RUB eingegangen ist, können Studierende beispielsweise Studienbescheinigungen ausdrucken. Für alle, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, geht das bereits ab dem 19. Juli 2017.

Wann kann ich das NRW-Ticket ausdrucken?
Das NRW-Ticket wird Mitte September freigeschaltet.

Ich beginne im Wintersemester mein Studium an der RUB. Was muss ich beachten?
Wer zum Wintersemester 2017/2018 mit seinem Studium an der RUB anfängt, muss sich nicht an die Rückmeldefristen halten und bekommt alle notwendigen Informationen zum Sozialbeitrag direkt bei der Einschreibung mitgeteilt.

Angeklickt
  • Überweisungshilfe für den Sozialbeitrag
  • Weitere Informationen zum Sozialbeitrag auf den Webseiten des Studierendensekretariats
Veröffentlicht
Mittwoch
19. Juli 2017
08.56 Uhr
Von
Katharina Gregor (kg)
Share
Teilen
Das könnte Sie auch interessieren
Studierende vor einem Laptop
Internetplattform

Was man über E-Campus wissen sollte

Überweisungsträger mit der Aufschrift Rückmeldung
Sozialbeitrag

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rückmeldung

Detailaufnahme einer Tastatur mit dem Buchstaben I im Fokus
IT-Infrastruktur

Erste Services funktionieren wieder

Derzeit beliebt
Eva Weber-Guskar
Interview

Was die Philosophie zu spezifischen Fragen beizutragen hat

Rektor Axel Schölmerich
Offener Brief

„Wie wichtig Gemeinschaft ist, kann ich gar nicht genug betonen“

Sozialwissenschaftler Mischa Luy
Interview

Wo Prepper, Querdenker und Rechte sich begegnen

 
Mehr Servicemeldungen
Ressort
 
Zur Startseite
News
  • A-Z
  • N
  • K
Logo RUB
Impressum | Kontakt
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

Datenschutz
Barrierefreiheit
Impressum
Schnellzugriff
Service und Themen
Anreise und Lagepläne
Hilfe im Notfall
Stellenangebote
Social Media
Facebook
Twitter
YouTube
Instagram
Seitenanfang y Kontrast N
Impressum | Kontakt