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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Nahaufnahme: Eine Person hält ein Smartphone in der Hand und ist dabei, mit dem Daumen aufs Display zu tippen. Dort steht: "SEPA-Überweisung".
Die Rückmeldung ist fristgerecht, wenn der Sozialbeitrag rechtzeitig auf dem Konto der Ruhr-Universität eingegangen ist.
© RUB, Marquard
Sozialbeitrag

Die Rückmeldung beginnt

Alle Studierenden müssen sich bis zum 24. Februar für das Sommersemester zurückmelden.

Die Rückmeldung für das Sommersemester 2023 hat begonnen. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden haben bis zum 24. Februar 2023 Zeit, den Sozialbeitrag von 362,62 EUR zu überweisen. Für Erstsemester gelten besondere Regelungen, die sie bei der Einschreibung erfahren.

So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen
  • 120 Euro für das das Akademische Förderungswerk (etwa für Mensa und Wohnheime)
  • 22,60 Euro für die Studierendenschaft der Ruhr-Universität, enhalten ist der Beitrag für den Fahrradverleih Nextbike (1,50 Euro) und für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum (1 Euro)
  • 220,02 Euro für das Semesterticket (inklusive NRW-Ticket)

Überweisungsinfos in E-Campus

Wie hoch der zu zahlende Betrag ist, sehen Studierende auch in ihrer individuellen Kontoübersicht in E-Campus. Dort stehen auch die notwendigen Informationen für die Überweisung, wie zum Beispiel der individuelle Verwendungszweck. Ein Lastschriftverfahren gibt es nicht. Alle Studierenden werden auch per Mail über den Start der Rückmeldung informiert.

49-Euro Ticket

Falls die Bundesregierung sich für die Einführung eines 49-Euro-Tickets für den bundesweiten Nah- und Fernverkehr entscheidet, informieren der Asta und die Hochschule rechtzeitig über eine mögliche Kostenerstattung für Studierende.

Angeklickt
  • Alle Infos zur Rückmeldung
  • Semesterfristen
Veröffentlicht
Mittwoch
18. Januar 2023
09.31 Uhr
Von
Michaela Wurm (mw)
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