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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Ein Smartphone, das die Einstellungen einer App anzeigt.
Das geht natürlich gar nicht.
© RUB, Kramer
Datenschutz-Grundverordnung

Wen man noch taggen darf – falls überhaupt

Unser Autor verzweifelt an den neuen Richtlinien der EU.

Da baut man sich in den sozialen Medien alles so schön auf, sammelt Freunde, Fans und Follower – und dann das: Mit nur zehn Jahren Vorlauf oder so führt die EU einfach diese neue Datenschutz-Grundverordnung ein. Jetzt weiß keiner mehr, was er mit personenbezogenen Daten anstellen darf und was nicht. Bäcker, Schlachter und Frisöre hängen Pamphlete auf, die Uni Bremen ist kurz davor, ihre Facebook-Seite abzuschalten – und ich zögere, bei meinen privaten Posts jemanden zu taggen, zu markieren oder zu erwähnen. Wenn ich mich überhaupt noch traue, etwas zu posten.

Infoveranstaltung an der RUB

Zum Glück gibt es Experten, könnte man jetzt einwenden. Die gibt es, aber jeder Experte hat eine andere Meinung. Das reicht von „besser die Finger komplett davon lassen“ bis zu „einfach weitermachen wie bisher“. Am 22. Juni gibt es an der RUB eine Infoveranstaltung zum Thema. Mal schauen, was dort empfohlen wird. Hauptsache nicht, demnächst auf Namen zu verzichten und stattdessen diese gendergerechten Sternchen zu setzen.

Veröffentlicht
Dienstag
19. Juni 2018
09.27 Uhr
Von
Arne Dessaul (ad)
Dieser Artikel ist am 19. Juni 2018 in Rubens Nr. 247 erschienen. Die gesamte Ausgabe können Sie hier als PDF kostenlos downloaden.
Weitere Rubens-Artikel sind hier zu finden.
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