Die Ergebnisse eigener, origineller Arbeit sollten Wissenschaftler veröffentlichen, nicht die Ideen von anderen. © RUB, Marquard

Ombudsstelle Betrug in der Forschung

Was die RUB gegen wissenschaftliches Fehlverhalten tun kann

Der nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann kam mit einem blauen Auge davon und darf seinen Doktortitel behalten. Doch schon wenige Tage nach Bekanntwerden des Gutachterurteils in seinem Fall gerieten neue (mutmaßliche) Forschungsskandale ins Visier von Öffentlichkeit und Medien: zum Beispiel in Münster die Doktorarbeiten der Mediziner und in den Niederlanden verschiedene Studien von Psychologen. Wir beleuchten die Situation an der RUB.

Mal schnell einen Datenpunkt löschen, einen Absatz aus dem Netz für die eigene Masterarbeit verwenden oder den Kollegen fragen, ob er einen nicht mit als Autor auf sein Paper schreibt. Wissenschaftliches Fehlverhalten kann viele Formen annehmen. Es geht um mehr als nur um Plagiate in den Doktorarbeiten von Politikerinnen und Politikern. Wann die Grenzen des Erlaubten überschritten sind und wo man sich in Grauzonen bewegt, weiß Prof. Dr. Ulf Eysel, Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis an der RUB (siehe Interview „Aus Liebe zur Wissenschaft“). Er prüft kritische Fälle und berät Betroffene.

Verantwortung früh übernehmen

Die campusweite Graduiertenschule, die RUB Research School, unterstützt Doktoranden vom Beginn ihrer Promotion an, die Verantwortung für die Regeln des guten wissenschaftlichen Arbeitens zu übernehmen. 2013 diskutierten die Doktoranden dieses Thema auf einer großen fächerübergreifenden Veranstaltung; auch in Zukunft wird die Research School den Austausch der Promovierenden aller Disziplinen über gute wissenschaftliche Praxis fördern.

Interessierte können sich auch auf den Webseiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) informieren. Neben dem Ombudsman der eigenen Universität gibt es den „Ombudsman für die Wissenschaft“ mit drei Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis. Forscher können diese Institution kontaktieren, wenn sie glauben, dass die Ombudsperson der eigenen Universität kein geeigneter Ansprechpartner ist, zum Beispiel, wenn in einem Fall mehrere Hochschulen beteiligt sind.

Zahlen und Fakten

Wissenschaftliches Fehlverhalten an der RUB gab es natürlich schon immer, aber die Anzahl der Fälle, die auf dem Tisch des Ombudsmans landen, steigt. In den ersten zehn Jahren, in denen es das Amt an der RUB gab, gab es 24 Fälle: 14 in den neun Jahren vor Guttenberg, dann zehn im Jahr 2012. Ulf Eysel hat im ersten Jahr seiner Tätigkeit als Ombudsperson bereits zwölf Fälle bearbeitet. „Die Verführungen durch die elektronischen Medien sind heute riesengroß“, sagt er. „Einfach mal kurz was kopieren und einsetzen.“

Plagiieren gehört mit 13 Fällen (von 36 insgesamt) zu den häufigsten Formen des Fehlverhaltens an der RUB. Weitere Spitzenreiter sind Autorschaftsprobleme (7) und Fragen des intellektuellen Eigentums (7). Ursächlicher Ausgangspunkt war in 16 Fällen unzureichende oder gestörte Kommunikation im Forschungsteam. Allerdings bestätigt sich der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens nicht in jedem Fall. Im Gegenteil. In weniger als einem Fünftel der Fälle, die an der RUB bislang abgeschlossen wurden, musste wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt und geahndet werden.

Generell ist aber ein zunehmender Trend zu beobachten, zum Beispiel müssen immer mehr wissenschaftliche Arbeiten nach ihrer Veröffentlichung in einem Fachjournal zurückgezogen werden, und das auch in den hochkarätigen Magazinen.

Unveröffentlicht

Von

Julia Weiler

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