Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Veruteilungen von Deutschen vor ausländischen Gerichten müssen künftig genauer geprüft werden, bevor sie ins Zentralregister eingetragen werden.
© Fotolia, sebra
Verfassungsbeschwerde
Ein wegweisendes Urteil aus Karlsruhe
Verurteilungen, die im Ausland ergangen sind und bei denen Bedenken zur Rechtmäßigkeit bestehen, dürfen nicht pauschal ins deutsche Zentralregister eingetragen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Das Urteil ist wegweisend. Das Gericht folgt damit einer Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Thomas Feltes, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der RUB.
Veröffentlicht
Freitag24. Februar 2017
14.28 Uhr