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Veruteilungen von Deutschen vor ausländischen Gerichten müssen künftig genauer geprüft werden, bevor sie ins Zentralregister eingetragen werden.
Verfassungsbeschwerde Ein wegweisendes Urteil aus Karlsruhe
Der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes hat erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde eingelegt – und damit in Karlsruhe ein Urteil erwirkt, das weitreichende Auswirkungen hat.
Verurteilungen, die im Ausland ergangen sind und bei denen Bedenken zur Rechtmäßigkeit bestehen, dürfen nicht pauschal ins deutsche Zentralregister eingetragen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Das Urteil ist wegweisend. Das Gericht folgt damit einer Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Thomas Feltes, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der RUB.
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