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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Richterspruch mit Hammer
Veruteilungen von Deutschen vor ausländischen Gerichten müssen künftig genauer geprüft werden, bevor sie ins Zentralregister eingetragen werden.
© Fotolia, sebra
Verfassungsbeschwerde

Ein wegweisendes Urteil aus Karlsruhe

Der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes hat erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde eingelegt – und damit in Karlsruhe ein Urteil erwirkt, das weitreichende Auswirkungen hat.

Verurteilungen, die im Ausland ergangen sind und bei denen Bedenken zur Rechtmäßigkeit bestehen, dürfen nicht pauschal ins deutsche Zentralregister eingetragen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Das Urteil ist wegweisend. Das Gericht folgt damit einer Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Thomas Feltes, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der RUB.

Angeklickt
  • Worum es in dem konkreten Fall ging und welche Auswirkungen das Urteil hat, lesen Sie in unserer ausführlichen Presseinformation
Veröffentlicht
Freitag
24. Februar 2017
14.28 Uhr
Von
Jens Wylkop (jwy)
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