SERIE Standpunkt

Pierre Thielbörger ist Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Juristischen Fakultät und Direktor des dortigen Zentrums für Internationales sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht.

© Mirko Raatz

Standpunkt

Vom Staatenklau zur Selbstbestimmung

Können Staaten einfach Gebiete verschieben oder müssen die Menschen, die dort leben, eingebunden werden? Jurist Pierre Thielbörger erklärt, wer im Völkerrecht über Grenzen entscheidet.

Grundsätzlich können sich Staaten in völkerrechtlichen Verträgen über Rechtsänderungen einigen, auch über die Verschiebung von Grenzen. Historisch ist das auch nichts Ungewöhnliches. Gerade die USA haben hier eine lange Tradition: Die Amerikaner haben im 19. Jahrhundert Alaska von den Russen, Florida von den Spaniern und New Orleans von den Franzosen gekauft.

Was unter Zwang genommen wurde, bleibt rechtlich stets angreifbar.

Seit dem 20. Jahrhundert sind die Spielregeln aber deutlich strenger geworden. Zentral ist das Gewaltverbot der Vereinten Nationen. Kein Staat darf sich ein Gebiet einfach mit militärischer Gewalt aneignen. Eine Annexion, also die einseitige Einverleibung fremden Territoriums, ist klar völkerrechtswidrig. Andere Staaten dürfen die Ergebnisse solcher Annexionen auch nicht anerkennen. Was unter Zwang genommen wurde, bleibt rechtlich stets angreifbar. In diesem Sinne ist „alles nur geklaut“ eben gerade kein zulässiges Prinzip der internationalen Ordnung mehr.

Heißt das im Umkehrschluss, dass Gebietsverschiebungen nun gar nicht mehr möglich sind? Nein. Sie können rechtmäßig erfolgen, etwa durch Verträge, durch die Vereinigung von Staaten oder durch Abspaltungen, die im Völkerrecht aber nur sehr selten zulässig sind. Entscheidend ist dabei stets die freie Zustimmung der Beteiligten. Und hier kommt eine zweite, zunehmend wichtige Ebene ins Spiel: die Bevölkerung.

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Nach überzeugender Auffassung reicht es heute nicht mehr, wenn Regierungen allein entscheiden. Gerade bei tiefgreifenden territorialen Veränderungen soll auch die betroffene Bevölkerung einbezogen werden, etwa durch Referenden. Dahinter steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Menschen sollen über ihre politische Zugehörigkeit nicht einfach „mitverkauft“ werden.

Das hat konkrete Folgen für aktuelle Konflikte. Im Krieg gegen die Ukraine etwa wären Gebietsabtretungen nur dann völkerrechtskonform, wenn sie freiwillig erfolgen, also ohne weiterhin bestehenden militärischen Zwang, und wenn auch die betroffenen Menschen zustimmen. Ähnliches gilt für den Nahostkonflikt: Jede tragfähige Lösung würde die Zustimmung der Palästinenser*innen voraussetzen. Und Grönland kann Donald Trump nur erwerben, wenn der Staat Dänemark und die grönländische Bevölkerung zustimmen würden. All diese Szenarien sind natürlich sehr unwahrscheinlich.

Grenzen können sich verändern. Aber sie sind kein beliebiges Verhandlungsobjekt.

Fazit: Grenzen können sich verändern. Aber sie sind kein beliebiges Verhandlungsobjekt. Das moderne Völkerrecht setzt klare Schranken: keine Gewalt, echte Freiwilligkeit und Mitsprache der Völker, die dort wohnen. Ganz so einfach „geklaut“ werden können Gebiete also heute im Völkerrecht nicht mehr.

Veröffentlicht

Mittwoch
20. Mai 2026
09:30 Uhr

Von

Pierre Thielbörger

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