Newsportal - Ruhr-Universität Bochum
Nummer eins in angewandter Arithmetik
He Leute, vergesst die Auswärtstorregel, vergesst die kalte Progression! Neue Nr. 1 in der angewandten Arithmetik ist die Hochschulwahlversammlung. Für dieses Gremium sieht das Hochschulzukunftsgesetz NRW (§ 22a zuzüglich Grundordnung) eine ungewöhnliche Zahlenakrobatik vor. Da muss gewichtet, da müssen Proporze beachtet und kleinste gemeinsame Nenner gesucht werden.
Da staunt der Taschenrechner
Ende August, bei der Zusammenkunft der Hochschulwahlversammlung der RUB zwecks Wahl der Kanzlerin sowie der Prorektorinnen und Prorektoren, hat das zu folgender Gleichung geführt: Fünf Stimmen von hier plus zwei mal zwölf Stimmen von dort ergeben – knapp über 2.000 Stimmen. Da staunt selbst der hippste Taschenrechner.
Bei besagter Wahl übrigens, der Text im Innenteil nennt die Fakten, wäre diese Zahlenakrobatik gar nicht nötig gewesen: Alle Kandidatinnen und Kandidaten wurden einstimmig gewählt. Sie sind sozusagen der größte gemeinsame Nenner der RUB. Herzlichen Glückwunsch!
15. September 2015
12.11 Uhr