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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Hände halten sich
Anlass zur Tagung ist der zehnte Jahrestag der Behindertenrechtskonvention, die die Vereinten Nationen 2009 verabschiedet haben.
© RUB, Marquard
Tagung zur Behindertenrechtskonvention

Wie die Inklusion in Bildung und Forschung gelingen kann

Expertinnen und Experten diskutieren an der RUB über Behindertenpolitik in Deutschland.

Um an den zehnten Jahrestag der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) zu erinnern, kommen am 2. April 2019 über 200 Expertinnen und Experten zu einer Tagung im Veranstaltungszentrum der RUB zusammen. Sie diskutieren über zentrale Fragen der Behindertenpolitik in Deutschland: Wie sieht es heute mit der politischen Partizipation und der Selbstbestimmung im Leben behinderter Menschen in Deutschland aus?

Referentinnen und Referenten sind unter anderem Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Dr. Adolf Ratzka, Leiter des Stockholmer Institut for Independent Living, und Prof. Dr. Theresia Degener von der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe. In den Vorträgen nehmen sie vor allem in den Blick, was sich seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 getan hat.

Degener übernimmt die wissenschaftliche Leitung der Veranstaltung zusammen mit Prof. Dr. Wolfram Cremer, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Bildungsrecht und Bildungsforschung sowie Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der RUB. Prof. Dr. Christian Walter-Klose vertritt die Hochschule für Gesundheit im Leitungsteam.

Es gilt, Meilensteine für die Zukunft zu setzen.

– Theresia Degener

„Nach zehn Jahren gilt es nicht, das Thema Inklusion als ermüdend abzuhaken, sondern die Konvention kritisch zu reflektieren und Meilensteine für die Zukunft zu setzen“, sagt Theresia Degener. Die Professorin für Recht und Disability Studies war bis 2018 Vorsitzende des UN-Ausschusses zur Behindertenrechtskonvention in Genf.

„Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2019 noch deutlich gemacht, dass alle Ungleichbehandlungen, die für Behinderte zu einem Nachteil führen, untersagt sind. Das gilt auch für Betätigungsmöglichkeiten in Bildung und Forschung. Und daran müssen wir arbeiten“, sagt Wolfram Cremer.

Wussten Sie schon, dass …

…es an der RUB das Mentoring-Programm M-inklusiv für Wissenschaftlerinnen mit Beeinträchtigung gibt? Interessierte können sich bis zum 3. Mai 2019 per E-Mail bewerben.

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Veröffentlicht
Montag
25. März 2019
09.35 Uhr
Von
Katharina Gregor (kg)
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