Studierendenparlament Warum Studierende wählen gehen sollen
Vom 2. bis 6. Dezember wählen RUB-Studierende ihr Parlament. Hier gibt es die fünf wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl des Studierendenparlaments (Stupa):
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Studierende, die am 24. November 2019 an der Ruhr-Universität eingeschrieben sind.
Wann und wo wähle ich?
Die Stimmen können zwischen dem 2. und 6. Dezember 2019 in den entsprechenden Wahllokalen auf dem Campus abgegeben werden. Die Lokale sind jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Jedem Wahllokal sind dabei Studienfächer zugeordnet. Eine Liste der Standorte gibt es online.
Wer steht zur Wahl?
Zur Wahl des 53. Studierendenparlaments sind zehn Listen zugelassen. Insgesamt sind 35 Abgeordnetenmandate nach der Wahl zu vergeben.Die teilnehmenden Listen sind:
- Internationale Liste
- Rewi – Studierende der Rechtswissenschaft
- Gewi – Liste der Geistes-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften
- RCDS-Bochum
- Junge Liberale an der RUB
- Juso-Hochschulgruppe Bochum
- Nawi – Liste der Naturwissenschaftler und Ingenieure
- Die Linke.SDS Bochum
- Linke Liste
- Gras – Grüne & Alternative Student*innen
Woher bekomme ich die Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten?
Die Listen stellen auf ihrer jeweiligen Online-Präsenz ihre Positionen vor. Die unterschiedlichen Programminhalte der Listen können mit dem Stupa-Check verglichen werden. Dafür klickt man sich durch Thesen verschiedener Themengebiete und vergleicht diese mit den Positionen der Listen – ähnlich wie beim Wahl-O-maten. Der Stupa-Check ist auch in der App RUB Mobile verlinkt.
Warum wähle ich?
Die Mitglieder des Studierendenparlaments vertreten studentische Interessen. Je mehr Studierende wählen gehen und damit zeigen, dass sie hinter der Studierendenvertretung stehen, umso besser können die Interessen in den unterschiedlichen Gremien vertreten werden.
Das Stupa wählt den Allgemeinen Studierendenauschuss (Asta). Dieser gliedert sich in verschiedene Referate. Der Asta vertritt außerdem die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit.
Das Stupa entscheidet zudem darüber, was mit einem Teil der Sozialbeiträge passiert.