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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Schreibende Hand beim Unterricht
Prüfungen, zum Beispiel Klausuren, sollen nicht mit religiösem Arbeitsverbot oder hohen Feiertagen kollidieren.
© RUB, Marquard
Senatsbeschluss

Keine Prüfungen an religiösen Feiertagen

Damit bekennt die RUB sich zu einem Miteinander religiöser Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme.

Als weltoffene Universität will die RUB die Religionsfreiheit aller Universitätsangehörigen gewährleisten. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet nun eine Resolution des Senats vom 9. Juli 2020. Der Beschluss zur Prüfungsterminierung im Hinblick auf das Grundgesetz (Artikel 4, Absatz 2) wurde einstimmig gefasst.

Bundesweit vorbildhaft

Damit verpflichtet sich die RUB, künftig Prüfungstermine so festzulegen, dass sie nicht mit religiösem Arbeitsverbot oder hohen Feiertagen kollidieren. Sollte dies dennoch nicht vermeidbar sein, muss es einen zeitnahen Ersatztermin für die Betroffenen geben. „Der Beschluss gilt für alle Religionsgemeinschaften“, sagt Prof. Dr. Isolde Karle, die die Resolution initiiert hat. Die Professorin für evangelische Theologie und Senatorin ist zugleich Universitätspredigerin der RUB. „Meines Wissens sind wir die erste Universität in Deutschland, die das in dieser Form umsetzt.“

„Ich freue mich ganz besonders, dass dieser Entschluss nach langer Diskussion mit allen Senatsgruppen und dem Rektorat einstimmig gefällt wurde. Die RUB geht damit als religionssensible und Diversität achtende Universität bundesweit vorbildhaft voran“, so Karle.

Angeklickt
  • Ausführliche Presseinformation
Veröffentlicht
Mittwoch
15. Juli 2020
09.20 Uhr
Von
Jens Wylkop (jwy)
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