Das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz sieht wieder mehr mobiles Arbeiten vor.
© RUB, Marquard

Neues Infektionsschutzgesetz 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice

So wirken sich die Corona-bedingten Veränderungen auf die RUB aus.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gelten in Deutschland ab dem 24. November 2021 wieder weitreichende Maßnahmen zur Kontaktreduktion am Arbeitsplatz. Beispielsweise wird die Einhaltung der 3G-Regelung kontrolliert und dokumentiert. Falls möglich, sollen Beschäftigte im Homeoffice arbeiten.

Für die Umsetzung an der RUB bedeutet das konkret:

  • Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) aus ermöglicht werden. Lehrveranstaltungen mit Präsenz fallen beispielsweise nicht unter diese Regelung.
  • Wer die Arbeit nur auf dem Campus verrichten kann, muss grundsätzlich einen 3G-Nachweis dabeihaben (geimpft, genesen oder getestet mit einem zertifizierten Test, beispielsweise dem sogenannten Bürgertest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf).
  • Die Einhaltung der 3G-Regelung muss in den jeweiligen Bereichen überprüft und dokumentiert werden.
  • Verantwortlich für die 3G-Prüfung innerhalb der Organisationseinheit ist der oder die jeweilige Vorgesetzte. Er oder sie kann die Überprüfung an andere Personen delegieren. Falls der 3G-Nachweis nicht erbracht wird, darf der Arbeitsplatz nicht betreten werden, es erfolgt eine Meldung ans Personaldezernat.
  • Der Status von Geimpften und Genesenen wird einmalig zum Beispiel mit der App „CovPassCheck“ gecheckt.
  • Getestete schicken ihr Testergebnis vor Arbeitsantritt an der RUB über den RUB-E-Mail-Account an den oder die Vorgesetzte beziehungsweise an die mit der Dokumentation beauftragte Person. Falls das nicht möglich ist, können sie ihr Testergebnis vor Arbeitsantritt persönlich vorzeigen.
  • Bei Problemen in der Umsetzung steht das Personaldezernat beratend und unterstützend zur Verfügung.
  • Die Dokumentationen werden unter Beachtung des Datenschutzes aufbewahrt.
  • Die 3G-Kontrolle von Gästen übernimmt die einladende Person. Auch für Fremdfirmen gibt es eine gesetzeskonforme Regelung.

Die genauen Bestimmungen zur Umsetzung an der RUB und Mustervorlagen für die Dokumentation der 3G-Nachweise am Arbeitsplatz stehen im RUB-internen Serviceportal.

„Mit der Umsetzung dieser Vorgaben leisten wir unseren Beitrag zur Kontaktreduktion am Arbeitsplatz, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen zu bremsen“, so Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt. „Wir sind sicher, dass unser Hygienekonzept greift: Die Kontrolle des 3G-Status funktioniert in der Lehre bereits reibungslos, mit 3G und Maske sind wir da gut gerüstet. Am wichtigsten ist es jedoch, dass alle, die sich impfen lassen könnten, es aber bisher nicht getan haben, die Impfangebote nutzen – und dass die öffentlichen Angebote zur Booster-Impfung wahrgenommen werden. Nur ein möglichst vollständiger Impfschutz von möglichst vielen kann uns perspektivisch aus der Pandemie führen.“

Veröffentlicht

Dienstag
23. November 2021
12:35 Uhr

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