Der Personalrat der RUB wird neu gewählt. © RUB, Marquard

Hochschulpolitik Wählen gehen!

Vom 6. bis zum 10. Dezember 2021 können Studierende ihre Stimme abgeben.

RUB-Studierende wählen vom 6. bis zum 10. Dezember 2021 ihr Studierendenparlament und den Rat der studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat). Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen Studierenden.

Die Stimmen können in der Wahlwoche zwischen 9.30 und 16.30 Uhr in den entsprechenden Wahllokalen auf dem Campus abgegeben werden. Jedem Wahllokal sind dabei Studienfächer zugeordnet. Die Liste mit allen Fächern und Orten steht in der Wahlbekanntmachung.

Hygienekonzept

Die Wahlen finden unter Anwendung eines strengen Hygienekonzeptes statt. An den Wahlurnen ist das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtend. Es werden Desinfektionsmittel bereitgestellt und Wählende werden angehalten, eigene Kugelschreiber zu verwenden. Die Wahlkabinen selbst werden regelmäßig desinfiziert und die Wahlhelfenden sind zum Tragen von FFP-2-Masken verpflichtet. Das Einhalten von Abständen ist obligatorisch.

Veröffentlicht

Mittwoch
01. Dezember 2021
09:18 Uhr

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