Newsportal - Ruhr-Universität Bochum
Was tun bei Antisemitismus?
Meldungen zu antisemitischen Handlungen, Haltungen oder Vorfällen, welche die Ruhr-Universität oder ihre Angehörigen betreffen, nehmen nun zentrale Anlaufstellen der Universität entgegen.
Dies sind im Einzelnen:
- die Antidiskriminierungsbeauftragte
- die Leitung des Dezernats für Personal und Recht
- die Leitung des Justitiariats
Diese zentralen Anlaufstellen nehmen Informationen und Vorfälle auf und leiten diese koordiniert weiter, binden unter Umständen weitere Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Ruhr-Universität Bochum ein und bereiten Entscheidungen vor.
Alle wichtigen Informationen zu einer Meldung, Kontakte und weiterführende Links sind ab sofort zusammengefasst auf der Webseite Umgang mit Antisemitismus an der Ruhr-Universität Bochum.
Für und mit allen Beteiligten der zentralen Verwaltung, die in Fällen mit antisemitischem Hintergrund unter Umständen tätig werden müssen, wurde die „Richtlinie zum Umgang mit Antisemitismus – Beschreibung der Verwaltungsprozesse“ erarbeitet. Sie regelt und beschreibt im Detail alle Pflichten, internen Abläufe und Kommunikationswege. Einsehbar ist die Richtlinie im Serviceportal (steht nur Beschäftigten der Ruhr-Universität innerhalb des Campusnetzwerkes zur Verfügung).
25. Juni 2024
10.13 Uhr