Bei Fällen von Antisemitismus gibt es an der Ruhr-Universität Bochum (Campusansicht) Anlaufstellen und eine Richtlinie.
© RUB, Marquard

Anlaufstellen und Richtlinie Was tun bei Antisemitismus?

Antisemitismus hat keinen Platz an der Ruhr-Universität Bochum. Die Universität hat hierzu verlässliche Prozesse aufgestellt.

Meldungen zu antisemitischen Handlungen, Haltungen oder Vorfällen, welche die Ruhr-Universität oder ihre Angehörigen betreffen, nehmen nun zentrale Anlaufstellen der Universität entgegen.

Dies sind im Einzelnen:

  • die Antidiskriminierungsbeauftragte
  • die Leitung des Dezernats für Personal und Recht
  • die Leitung des Justitiariats

Diese zentralen Anlaufstellen nehmen Informationen und Vorfälle auf und leiten diese koordiniert weiter, binden unter Umständen weitere Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Ruhr-Universität Bochum ein und bereiten Entscheidungen vor.

Alle wichtigen Informationen zu einer Meldung, Kontakte und weiterführende Links sind ab sofort zusammengefasst auf der Webseite Umgang mit Antisemitismus an der Ruhr-Universität Bochum.

Für Beschäftigte

Für und mit allen Beteiligten der zentralen Verwaltung, die in Fällen mit antisemitischem Hintergrund unter Umständen tätig werden müssen, wurde die „Richtlinie zum Umgang mit Antisemitismus – Beschreibung der Verwaltungsprozesse“ erarbeitet. Sie regelt und beschreibt im Detail alle Pflichten, internen Abläufe und Kommunikationswege. Einsehbar ist die Richtlinie im Serviceportal  (steht nur Beschäftigten der Ruhr-Universität innerhalb des Campusnetzwerkes zur Verfügung).

Veröffentlicht

Dienstag
25. Juni 2024
10:13 Uhr

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