Förderung So wird das Unternehmensrecht lebendiger
Lehre ich das Unternehmensrecht rein juristisch oder baue ich ökonomische Aspekte ein? Mit ihrer Antwort sicherte sich Katharina Uffmann nun eine Auszeichnung.
Prof. Dr. Katharina Uffmann hat ein mit 25.000 Euro dotierten Lehr-Fellowship erhalten. Ausgezeichnet wird damit das Lehrprojekt „RUB-Law aktiv: Unternehmensrecht“, das die RUB-Juristin ab dem Wintersemester 2017/2018 anbieten wird.
Katharina Uffmann profitierte beim Entwickeln des Projekts von ihren Erfahrungen als Lehrstuhlinhaberin an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Witten/Herdecke. Hier fand sie heraus, dass sich das Unternehmensrecht an konkreten wirtschaftlichen Beispielen sehr lebendig vermitteln lässt.
Ausgerichtet am Lebenszyklus eines Unternehmens
Deshalb verändert sie nun die inhaltliche Struktur und die Arbeitsform ihrer Veranstaltung zum Unternehmensrecht. Katharina Uffmann richtet fortan die relevanten rechtlichen Fragen am Lebenszyklus eines Unternehmens aus: Sie beginnt mit der Unternehmensgründung und der Wahl der Rechtsform sowie der Regelung von Inhaberverhältnissen, Geschäftsführung und Vertretungsmacht. Weiter geht es mit der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit am Markt und damit zugleich mit Aspekten wie Unternehmensführung, Personal und Finanzierung. Es folgt das Unternehmenswachstum, aber auch der Gesellschafterstreit.
Dieses Vorgehen bedeutet eine grundsätzliche didaktische Veränderung: weg von der ansonsten erkenntnisleitenden inneren Gesetzessystematik. Diese verdeutlicht zwar Strukturen, verschleiert laut Uffmann jedoch Zusammenhänge und Interdependenzen, wie sie für die Praxis entscheidend sind.
Neben dem kontextbezogenen Zugang verändert Katharina Uffmann auch die Lehr – und Lernmethode hin zu einem juristischen Unternehmensplanspiel. Die Studierenden spielen, moderiert im Co-Teaching, mit Praktikern die Fragen des Unternehmensrechts anhand von sogenannten Case-Studies durch. In ihrem prämierten Lehrprojekt möchte die Unternehmensrechtsexpertin ihren Studierenden auf diese Weise rechtliche Gestaltungsspielräume praktisch erproben lassen und damit die Rechtsgestaltungskompetenz und den Praxisbezug im Jurastudium stärken.