Auf allen Verkehrswegen in den Gebäuden der RUB muss eine Maske getragen werden. © RUB, Marquard

Wintersemester 2020/21 Neue Aufenthaltsregeln zum Semesterstart

Um die Gesundheit aller Hochschulangehörigen bestmöglich zu schützen, ist der Campus für Studierende weiter nur für ausschließlich vor Ort zu absolvierende Studien- oder Arbeitszwecke geöffnet.

Update vom 29.10.2020

Ausgehend von den Beschlüssen von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 ergeben sich auch für die RUB einige Änderungen: So wird ab dem 29. Oktober eine allgemeine Maskenpflicht für den gesamten Campus, innen und außen, eingeführt. Auch am Sitzplatz während der Lehrveranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Lehrenden dürfen auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, wenn ein Mindestabstand von vier Metern zu den Studierenden eingehalten wird oder alternativ eine Plexiglasscheibe verwendet werden kann.

Die Mischung aus Online- und Präsenzlehre kann gleichwohl wie geplant umgesetzt werden, insbesondere um den neuen Studierenden die so wichtige Aufnahme in die universitäre Gemeinschaft zu ermöglichen. Selbstverständlich gilt weiterhin die Maßgabe, dass die Fakultäten den bestehenden Lehrplan stets den aktuellen Erfordernissen anpassen, so dass auch geplante Präsenzveranstaltungen unter Umständen in digitaler Form angeboten werden müssen.

Ursprüngliche Meldung

Die Präsenzveranstaltungen für das Wintersemester 2020/2021 sind so geplant und über den ganzen Tag verteilt worden, dass sich wesentlich weniger Studierende auf dem Campus aufhalten werden also sonst. Damit die Zahl der zeitgleich vor Ort befindlichen Studierenden nicht zu hoch wird, ist es nötig, dass Studierende nach dem Abschluss ihrer nur auf dem Campus zu erledigenden Studienangelegenheiten zügig wieder abreisen.

Maßnahmenkatalog für den Besuch des Campus

Zur weiteren Begrenzung von gesundheitlichen Risiken hat die Hochschulleitung folgende Regeln für den Aufenthalt innerhalb der Gebäude der Ruhr-Universität Bochum beschlossen:

  • Ohne ausschließlich vor Ort zu absolvierende Studien- oder Arbeitsanliegen darf der Campus von Studierenden weiterhin nicht als Aufenthaltsort genutzt werden. Neben Präsenzveranstaltungen, -prüfungen oder -konsultationen kann an einigen, speziell dafür ausgewiesenen Orten auch gelernt werden. Eine Übersicht zu den Lernorten gibt es hier. Die Anzahl ist begrenzt und einige müssen vorab online reserviert werden.

Kontakte müssen nachverfolgbar sein

  • Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen und für die Nutzung der Lernorte ist die Bereitschaft zur Registrierung auf dieser Webseite ähnlich wie derzeit bei einem Restaurantbesuch. Wie anderswo wird durch dieses Vorgehen gesichert, dass im Verdachtsfall Kontakte nachverfolgt werden und dadurch die Ausbreitung von Covid-19 begrenzt wird. 
  • Für die Anreise zum Campus, besonders in den Stoßzeiten am Vormittag von 8 bis 10 Uhr, ist genügend Zeit einzuplanen. Die Campuslinie U35 fährt, wie gewohnt, im 3-Minuten Takt vom Hauptbahnhof los. Dennoch können einzelne Bahnen recht voll sein. Um kein unnötiges Risiko einzugehen, kann es sinnvoll sein, eine spätere Bahn zu nehmen.

Maskenpflicht an vielen Orten

  • Auf allen Verkehrswegen in allen Gebäuden gilt weiterhin die Maskenpflicht. Ebenso gilt diese beim Betreten und Verlassen von Veranstaltungsräumen.
  • In allen Räumen, in denen der Mindestabstand gewährleistet ist, kann die Maskenpflicht aufgehoben werden, sobald man Platz genommen hat. Der/die Lehrende entscheidet, ob die Maske aufbehalten werden muss oder abgenommen werden kann.
  • In Räumen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, können die Lehrenden die Maskenpflicht aufheben, wenn die Teilnehmenden auf nummerierten Plätzen sitzen und dies dokumentiert wird. Beim Betreten und Verlassen der Räume muss dann wieder eine Maske getragen werden.

Gesundheitsschutz hat oberste Priorität

  • Bei Krankheitssymptomen, die mit Covid-19 im Zusammenhang stehen könnten, sind alle Hochschulangehörigen aufgefordert, den Campus nicht zu betreten. Die Fakultäten und die Lehrenden informieren darüber, wo in einem solchen Falle online Unterlagen für die weitere Teilnahme an der Lehrveranstaltung zu finden sind.

Alle mit diesen Regeln einhergehenden Einschränkungen dienen dem Schutz der Gesundheit aller Angehörigen der RUB. Sie setzen die Bundes- und Landesvorgaben entsprechend der Situation an der RUB um.

Der Vorlesungsbetrieb ist auf Grund der großen Anzahl von Studierenden, die zum Teil von weiter her anreisen, nicht mit der Situation an Schulen vergleichbar. Verständnis für die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen sowie gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundvoraussetzung dafür, ein Studium auch unter den Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen.

Veröffentlicht

Dienstag
20. Oktober 2020
08:50 Uhr

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