Stefan Huster gehört einem neuen Expertengremium des Bundesgesundheitsministeriums an. © Privat

Expertenkommission Für eine moderne Krankenhausversorgung

Der Bochumer Jurist Stefan Huster ist in eine Expertenkommission des Bundesgesundheitsministeriums berufen worden.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat Anfang Mai 2022 eine neu einberufene Krankenhaus-Kommission vorgestellt. Expertinnen und Experten erarbeiten Reformempfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Mit seiner Expertise im Sozial- und Gesundheitsrecht gehört der RUB-Jurist Prof. Dr. Stefan Huster dem 16-köpfigen Gremium an.

Besetzt ist die Kommission mit 15 Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaft sowie mit einem an das Bundesgesundheitsministerium angebundenen Koordinator. Das Gremium wird Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der Krankenhausversorgung erarbeiten. Die Empfehlungen sollen Grundlagen für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023 werden.

Zur Person

Stefan Huster hat Philosophie und Rechtswissenschaft studiert und ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der RUB. Im Jahr 2018 hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ihn zum Mitglied gewählt. In den vergangenen Jahren hat er sich – auch in interdisziplinären Projekten – insbesondere mit Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts beschäftigt und wurde damit während der Corona-Pandemie zu einem äußerst gefragten Experten.

Veröffentlicht

Mittwoch
04. Mai 2022
12:25 Uhr

Teilen