Zusätzliche Mittel Ruhr-Uni bekommt vom Land 4,8 Millionen Euro für Energiekosten
Die Sparmaßnahmen werden neu bewertet und angepasst.
Eine gute Nachricht für die Hochschulen des Landes NRW: Die Landesregierung stellt den Hochschulen, die besonders von gestiegenen Energiekosten betroffen sind, im Dezember 2022 zusätzlich circa 24 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ruhr-Universität Bochum erhält davon 4,8 Millionen Euro. Die vom Rektorat ursprünglich beschlossenen Sparmaßnahmen können nun neu bewertet und angepasst werden.
„Die 4,8 Millionen Euro helfen uns sehr, im laufenden Jahr die gestiegenen Energiekosten zu einem großen Teil zu kompensieren. Auf dieser Grundlage können wir unsere geplanten Sparmaßnahmen nun überprüfen“, so Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt.
Welche Sparmaßnahmen stehen zur Diskussion?
Als Sofortmaßnahme hat das Rektorat beschlossen, befristet Beschäftigte in der Verwaltung und den zentralen Betriebseinheiten, deren Verträge vor der Verlängerung standen, von dem sechsmonatigen Einstellungsstopp auszunehmen. Außerdem wird es Gespräche mit den Fakultäten geben, die in besonderer Weise von den Einsparmaßnahmen betroffen sind.
Warum werden die Sparmaßnahmen angesichts der zusätzlichen 4,8 Millionen Euro nicht vollständig zurückgenommen?
„Da die 4,8 Millionen Euro das Defizit im laufenden Jahr nicht vollständig decken und wir noch mit großer Unsicherheit auf die Entwicklung im Jahr 2023 blicken, können wir die Sparmaßnahmen nicht vollständig zurücknehmen,“ so Rektor Prof. Dr. Martin Paul.
Wäre es nicht sicherer, die Sparmaßnahmen aufrechtzuerhalten, um etwaige negative Entwicklungen im Jahr 2023 abfangen zu können?
Rektor Martin Paul: „Zunächst einmal geben uns diese zusätzlichen Mittel die Zuversicht, dass es auch im kommenden Jahr weitere Hilfen vom Land geben wird. Die jetzt zugesagten zusätzlichen Mittel geben uns die Chance, um mit Augenmaß soziale Härten in unseren Maßnahmen abzufedern. Das ist uns, auch als Signal gegenüber unseren Beschäftigten, wichtig. Um aber auch Vorsorge für die nächsten Jahre zu treffen, werden wir einen Teil unserer Sparmaßnahmen aufrechterhalten.“
Wird der Einstellungsstopp komplett kassiert?
Kanzlerin Christina Reinhardt: „Diese Sofortmaßnahme betrifft nur die befristet Beschäftigten in der Verwaltung und in den zentralen Betriebseinheiten, für die eine Vertragsverlängerung eigentlich geplant war. Die durch Renteneintritt oder Kündigung freiwerdenden Stellen bleiben sechs Monate unbesetzt. Auch Neu-Einstellungen sind bis Ende Mai 2023 nicht möglich. An diesem Teil des Beschlusses müssen wir zunächst festhalten.“