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Spanischer Orden zeichnet Gesprächskreis aus
Der deutsch-spanische Gesprächskreis im Öffentlichen Recht wird mit dem Ehrenkreuz des Ordens San Raimundo de Peñafort ausgezeichnet. Zu den Initiatoren des Kreises zählt der Bochumer Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Johann-Christian Pielow. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht der Wirtschaft und leitet das Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum (RUB).
Zusammen mit Pielow werden von deutscher Seite die Juristen Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus Stern aus Köln, Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke aus Erfurt und Prof. Dr. Albrecht Weber aus Osnabrück geehrt. Das hat das spanische Justizministerium Anfang Dezember 2017 zum 39. Jahrestag der spanischen Verfassung von 1978 bekanntgegeben.
Die Auszeichnung nimmt der spanische Justizminister Rafael Catalá Polo voraussichtlich im März 2018 mit einem Festakt im Beisein des deutschen Botschafters in Madrid vor. Damit fällt die Ehrung in das anstehende Jubiläumsjahr des Kreises – zehn Jahre nach seiner Gründung 2008.
Angesehenste Ehrung für Juristen in Spanien
Die Aufnahme in den zivilen Orden gilt als angesehenste Ehrung für Juristen in Spanien. Das Ehrenkreuz – Cruz de honor – bildet nach dem Großkreuz – Gran Cruz – die zweithöchste von fünf Kategorien des Ordens und zugleich die höchste Auszeichnung für ausländische Juristen.
Gewürdigt wird damit das langjährige Engagement der Wissenschaftler in der Wissensvermittlung zum deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrecht in Spanien und in Lateinamerika – wie auch umgekehrt zu dortigen Rechtsentwicklungen in Deutschland.
Der deutsch-spanische Gesprächskreis im Öffentlichen Recht wurde im Gedenken an den frühen Förderer des rechtswissenschaftlichen Dialogs zwischen Spanien und Deutschland, Prof. Dr. Peter Tettinger, mit einer ersten Tagung 2008 in Sevilla ins Leben gerufen. Tettinger hatte der Juristischen Fakultät der RUB angehört und war 2005 verstorben.
Anliegen des Kreises ist es, drängende aktuelle und zugleich europarelevante Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts im deutsch-spanischen Dialog zu vertiefen und Lösungsansätze zu entwickeln. So geht es beispielsweise um die Finanz- und Staatsschuldenkrise in der EU oder um Demokratiestaatlichkeit. Alle anderthalb Jahre finden dazu an wechselnden Orten in Spanien und Deutschland Tagungen statt, die eine starke Wahrnehmung in der Fachöffentlichkeit haben. Der nächste Gesprächskreis befasst sich am 2. und 3. März 2018 in Málaga mit dem Thema „Schutz von Investitionen und Schutz vor Investitionen“.
Prof. Dr. Johann-Christian Pielow
Recht der Wirtschaft
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Ruhr-Universität Bochum
Tel.: 0234 32 25724
E-Mail: rdw@rub.de
15. Dezember 2017
15.38 Uhr