Infektionsschutzgesetz Kommission mit Expertise aus der RUB

Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums evaluieren zwei Bochumer Juristen die Auswirkungen der Corona-Regelungen. Die Kommission ist hochkarätig besetzt.

Die ungewöhnlich weitgehenden Pandemie-Regelungen des Infektionsschutzrechts sollen wissenschaftlich evaluiert werden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht dazu die Einrichtung einer Kommission vor. Dem vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Gremium gehören mit Prof. Dr. Stefan Huster und Privatdozentin Dr. Andrea Kießling zwei Rechtsexperten der RUB an.

Kießling ist Herausgeberin eines Kommentars zum IfSG. Huster ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie der RUB. Zu den 18 Sachverständigen, die nun berufen worden sind, zählen auch etwa der Jurist Horst Dreier, die Soziologin Jutta Allmendinger sowie die Virologen Christian Drosten und Hendrik Streeck. Die Zusammensetzung der Kommission erfolgte auf Vorschlag der Bundesregierung und des Bundestags.

Laut IfSG beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit mit der Einsetzung der Kommission eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit. Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen. „Das Ergebnis soll der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis“, heißt es im Gesetz.

Veröffentlicht

Dienstag
28. September 2021
11:13 Uhr

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