Markus Kaltenborn beschäftigt sich insbesondere mit Rechtsfragen der internationalen Gesundheitsversorgung.
© Damian Gorczany

RECHTSWISSENSCHAFTEN Warum private Partner aus der Gesundheitspolitik kaum wegzudenken sind

Globale Partnerschaften zwischen staatlichen und privaten Akteuren sind von großer Bedeutung für die internationale Gesundheitspolitik. Aber dieses System hat auch seine Tücken.

In der internationalen Gesundheitspolitik kooperieren Staaten häufig mit privaten Partnern – und das ist auch sinnvoll, sagt Prof. Dr. Markus Kaltenborn. Der Leiter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht der Ruhr-Universität Bochum beschäftigt sich mit der Frage, wieso öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) für die internationale Gesundheitspolitik ebenso wie für andere Bereiche der globalen Gesellschaft wichtig sind. Außerdem setzt er sich für einen Globalen Fonds für soziale Sicherung ein. Über seine Arbeit berichtet Rubin, das Wissenschaftsmagazin der RUB.

Einfluss auf politische Entscheidungen

Wichtig sind solche Kooperationen aus verschiedenen Gründen. Zum einen erfährt der Staat durch die Zusammenarbeit mehr über die Interessen seiner privaten Partner, zum anderen kann er seine eigenen Vorstellungen und Pläne transparenter platzieren. „Private Institutionen oder Stiftungen verfügen häufig aufgrund ihrer Finanzmittel über einen großen Einfluss, den sie für bestimmte Ziele nutzen möchten“, erklärt Markus Kaltenborn. „Darum sollte der Staat die Chance einer Zusammenarbeit nicht ungenutzt lassen.“

Gleichzeitig stehen öffentlich-private Partnerschaften oft in der Kritik. Durch ihr Mitwirken innerhalb einer ÖPP versuchen manche privaten Institutionen, vor allem aber Unternehmen, ihr eigenes Image aufzubessern. Aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten können private Akteure außerdem politische Entscheidungen und die Priorität von Aufgaben beeinflussen. Dadurch setzen sie thematische Schwerpunkte, sodass beispielsweise bestimmte Krankheiten in den Vordergrund rücken, während andere in Vergessenheit geraten. Die Gesundheitssysteme in einkommensschwächeren Ländern aufzubauen oder zu stärken wird hingegen oftmals vernachlässigt. „Es sind deutlich schnellere Erfolge erkennbar, wenn man Geld in die Aids- oder Malariabekämpfung investiert. Der Aufbau von Gesundheitssystemen erscheint ungleich schwieriger und lässt sich von den privaten Partnern schlechter vermarkten“, so Kaltenborn.

Globaler Fonds soll Niedrigeinkommensländer unterstützen

Insbesondere die seit 2020 anhaltende Corona-Pandemie hat gezeigt, dass in der allgemeinen Gesundheitsversorgung im Globalen Süden ein hoher Finanzierungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Expertinnen und Experten schlagen daher alternative Finanzierungsmöglichkeiten vor, um Länder mit geringer Wirtschaftskraft besser unterstützen zu können. Eine Idee ist ein Globaler Fonds für soziale Sicherung, für den sich auch Markus Kaltenborn einsetzt. Dieser soll in Niedrigeinkommensländern sowohl Finanzlücken in den Gesundheitssystemen als auch in anderen Bereichen der sozialen Absicherung schließen, zum Beispiel in der Sozialhilfe oder in den Rentensystemen. Das könnte eine weitere Ausbreitung von Armut verhindern. Er befürchtet jedoch, dass es zu Kompetenzkonflikten kommen könnte: „Aktuell engagieren sich vor allem zwei Organisationen auf UN-Ebene für das Themenfeld soziale Sicherung, was die Frage aufwirft, wo genau der neue Fonds institutionalisiert werden soll.“

Noch steht nicht fest, ob und inwiefern ein Globaler Fonds realisiert werden könnte. Das hängt primär davon ab, ob die internationale Gesellschaft dazu bereit ist, sich für die Armutsbekämpfung im Globalen Süden stärker finanziell zu engagieren. Laut Markus Kaltenborn darf ein solcher Fonds aber auf keinen Fall dazu führen, dass kleinere Länder entmündigt werden. Sie sollten ihre Sozial- und Gesundheitspolitik weiterhin maßgeblich selbst bestimmen dürfen.

Ausführlicher Beitrag in Rubin

Einen ausführlichen Beitrag zu dem Thema finden Sie im Wissenschaftsmagazin Rubin. Für redaktionelle Zwecke dürfen die Texte auf der Webseite unter Angabe der Quelle „Rubin – Ruhr-Universität Bochum“ sowie Bilder aus dem Downloadbereich unter Angabe des Copyrights und Beachtung der Nutzungsbedingungen honorarfrei verwendet werden.

Pressekontakt

Prof. Dr. Markus Kaltenborn
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht
Juristische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel.: +49 234 32 25252
E-Mail: markus.kaltenborn@rub.de

Veröffentlicht

Dienstag
26. Oktober 2021
09:26 Uhr

Von

Tania Schlien (tsc)

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