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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Hand mit Kleingeld
Die Einmalzahlung soll angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten die Studierenden entlasten.
© RUB, Marquard
Service

Energiepreispauschale für Studierende

Ab Mitte März können Anträge gestellt werden.

Update (15.3.2023)

Die Zugangscodes wurden am 15. März 2023 per E-Mail an die berechtigten Studierenden versendet. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, wenn Sie die Mail noch nicht erhalten haben. Sie kann noch im Laufe des Tages zugestellt werden. Alle Informationen rund um die Einmalzahlung stehen auf dieser Webseite. Die FAQ werden stetig aktualisiert.

Ursprüngliche News

Nationale und internationale Studierende haben Anspruch auf die Energiepreispauschale von der Bundesregierung. Die Einmalzahlung soll angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten die Studierenden entlasten. Der Antrag auf die Pauschale in Höhe von 200 Euro kann ab Mitte März 2023 auf der Seite einmalzahlung200.de erstellt werden.

Die nötigen Antragsinformationen inklusive Zugangscode für den Nachweis des Ausbildungsstatus erhalten die berechtigten Studierenden Mitte März 2023 offiziell per E-Mail von der Ruhr-Universität. Es wird deshalb empfohlen, das eigene Mailpostfach im Auge zu behalten.

Registrieren für den Antrag

Zur Beantragung ist die Einrichtung einer BundID erforderlich. Diese kann bereits jetzt eingerichtet werden. Für die spätere Identifikation bei der Beantragung kann die BundID mit dem elektronischen Personalausweis (eID) oder dem ELSTER-Zertifikat verbunden werden. Diese sind für die Beantragung aber nicht zwingend erforderlich. In dem Fall reicht eine Registrierung mit Benutzername und Passwort.

Mehr Informationen

Ausführliche Informationen gibt es in den FAQs vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Zudem entsteht auf den Webseiten der Ruhr-Universität auch ein FAQ zum Thema. Sobald dieses online ist, informieren wir im Newsportal darüber.

Veröffentlicht
Donnerstag
9. März 2023
09.39 Uhr
Von
Katharina Gregor (kg)
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