
Erinnerung Rückmeldung läuft noch bis 31. August
Wer im Wintersemester 2016/17 an der RUB studieren möchte, muss wie immer den Sozialbeitrag bezahlen. Wie hoch er dieses Mal ist und wie die Rückmeldung genau funktioniert …
Der Sozialbeitrag – auch „Semesterbeitrag“ oder „Rückmeldegebühr“ genannt – beträgt für das Wintersemester 303,04 Euro. Damit ist er im Vergleich zum Sommersemester 2016 auf den Cent genau stabil geblieben. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Es fallen an …
- für das Akademische Förderungswerk (zum Beispiel für Mensa und Wohnheime): 105 Euro;
- für die Studierendenschaft der RUB (Asta): 15,82 Euro;
- für das Semesterticket (inklusive NRW-Ticket): 182,22 Euro.
Doch wie kommt der Sozialbeitrag nun auf das Konto der RUB?
Sie haben sich für das Lastschriftverfahren entschieden
Wunderbar! Dann müssen Sie nichts weiter tun, als darauf zu warten, dass die Summe am 1. September von Ihrem Konto abgebucht wird. Bitte achten Sie darauf, dass Sie genug Geld auf Ihrem Konto haben.
Sie möchten den Sozialbeitrag selbst überweisen
… haben es aber noch nicht getan? Dann aber schnell: Die Rückmeldung läuft nur noch bis Mittwoch, 31. August – bis dahin muss das Geld auf dem Konto der RUB sein. Banken benötigen eine gewisse Zeit für die Überweisung; im ungünstigsten Fall können es bis zu sechs Arbeitstage sein. Rechnen Sie also bitte einen Puffer ein. Hier finden Sie die Überweisungshilfe. Trifft der Sozialbeitrag erst nach dem 31. August auf dem Konto der RUB ein, wird eine Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro fällig.
Sie fangen im Wintersemester an zu studieren
Keine Panik: Dann vergessen Sie bitte die beiden vorherigen Punkte; für Sie gelten andere Fristen. Bei der Einschreibung („Immatrikulation“) vor Ort bekommen Sie alle nötigen Unterlagen, um den Sozialbeitrag zu überweisen.
Und dann?
Für alle Nicht-Erstis gilt: Ist Ihr Sozialbeitrag bis zum 31. August auf dem Konto der RUB eingegangen, sind Sie offiziell zurückgemeldet. Sobald die Universität Ihren Zahlungseingang festgestellt hat, können Sie beispielsweise Ihre Studienbescheinigung oder das NRW-Ticket ausdrucken. Für Studierende, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, geht das bereits eher. Allerdings wird das NRW-Ticket erst Ende September freigeschaltet.