Verhandelt und geurteilt wird diesmal nicht; stattdessen halten Studierende Vorträge im Gerichtslabor der RUB. © Gemeinfrei

Gerichtslabor Wie das Strafrecht zur Verfassung passt

Die deutsch-türkischen Beziehungen sind noch nicht komplett zerrüttet. Das beweisen im März Studierende aus Bochum und Istanbul.

Zum dritten Mal kommen türkische und deutsche Studierende zusammen, um ihre jeweiligen Verfassungen zu vergleichen. Sie treffen sich vom 8. bis zum 10. März 2017 im Gerichtslabor der RUB. Das Seminar ist 2014 als Kooperation der juristischen Fakultäten der Özyegin Universität Istanbul und der RUB entstanden. Bisher fand es je einmal in Bochum und in Istanbul statt.

Dieses dritte Treffen wird von der Fachschaft Jura der RUB organisiert. Erwartet werden elf Gäste aus der Türkei: sechs Studierende, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter und drei Professoren. Zusammen mit den Studierenden und Wissenschaftlern der RUB diskutieren sie über das Strafrecht aus Verfassungssicht. Im Mittelpunkt stehen Vorträge der Studierenden, die auf Türkisch und Deutsch gehalten werden. Sie sind sowohl sprachlich als auch inhaltlich für juristisch interessierte Laien verständlich.

Termin

3. vergleichendes Verfassungsrechtsseminar „Verfassungsprinzipien im Strafrecht und Strafverfahrensrecht“, 8. bis zum 10. März 2017, Gerichtslabor der juristischen Fakultät der RUB, Gebäude GC, Ebene 03, Raum 49. Los geht es an allen drei Tagen um 9 Uhr. Die interessierte Öffentlichkeit und die Medien sind eingeladen.

Fest steht auch der Termin für das vierte vergleichende Verfassungsrechtsseminar: Es findet vom 5. bis zum 9. Juni in Istanbul statt.

Unveröffentlicht

Von

Arne Dessaul

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