Die blaue Vignette löst die bisherige grüne Vignette auf den Studierendenausweisen ab.
© RUB, Marquard

Corona Die blaue Vignette kommt

Sie löst ab sofort die grüne Vignette ab und gilt nur noch für Geboosterte. Bis Ende Februar 2022 gibt es eine Übergangsfrist.

Grundsätzlich gilt für das Lehrangebot der RUB weiterhin 3G, strengere Regeln gibt es im Medizinstudium und in den Sportstudiengängen (siehe Infobox unten). Die bisher noch gültige grüne Vignette als 2G-Nachweis wird durch eine blaue Vignette ersetzt. Bis Ende Februar 2022 läuft eine Übergangsfrist; ab dem 28. Februar gilt dann nur noch die blaue Vignette. Sie wird ausschließlich an geboosterte Personen vergeben. Wer nicht dreifach geimpft oder zweifach geimpft und genesen ist, sondern getestet, genesen oder grundimmunisiert ist, muss das mit einem (digitalen) Zertifikat nachweisen.

Die Ausgabe der Vignette erfolgt wieder überwiegend dezentral in den einzelnen Bereichen der RUB in den Fakultäten, aber auch in der Universitätsbibliothek (UB) sowie für internationale Studierende ab Mitte Februar im International Office. Das hatte sich im Herbst 2021 mit Einführung der grünen Vignette bewährt. Im März wird es zusätzlich eine weitere zentrale Ausgabestelle geben.

Veränderte Bedingungen

„Mit den sich immer wieder ändernden gesundheitlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben bleibt die Pandemie die zentrale Herausforderung für die Ruhr Universität“, so die Prorektorin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Kornelia Freitag. „Wir versuchen durch den weiteren Einsatz einer Vignette, die notwendige Status-Überprüfung der Studierenden für sie selbst und die Lehrenden weiter so einfach wie möglich zu machen, um einen reibungslosen Ablauf des Lehrbetriebs zu gewährleisten. Wir sind zuversichtlich, dass dies mit der blauen Vignette ebenso gut funktionieren wird wie mit der grünen.“

Veränderte Gültigkeitsdauern

Um die Überprüfbarkeit des 2G-Status (geimpft, genesen) zu erleichtern, hat die RUB zum Wintersemester 2021/2022 die grüne Vignette eingeführt. Dies geschah im Vertrauen darauf, dass der 2G-Status der Personen, die eine solche Vignette erhalten haben, bis zum Ende des Semesters (31. März 2022) anhält. Mit der nun geltenden Coronaschutzverordnung vom 20. Januar 2022 verändern sich jedoch folgende Gültigkeitsdauern:

  • genesen (nur noch 90 Tage statt eines halben Jahres)
  • einmal geimpft mit Johnson & Johnson (gilt nicht mehr als Grundimmunisierung)

Damit fällt ein Teil derjenigen, die die grüne Vignette erhalten haben, aus dem Personenkreis heraus, für den der 2G-Status gilt. Eine einfache und vollständige Überprüfung des 2G-Status ist Lehrenden anhand der Vignette damit zurzeit nicht mehr möglich. Grundsätzlich gilt für die Lehrangebote der RUB weiterhin 3G. Um die Überprüfung des 3G-Status unter veränderten Bedingungen weiter zu unterstützen und mit Blick auf die unmittelbar bevorstehende Prüfungsphase hat die RUB daher die blaue Vignette eingeführt. Sie gilt auf unbestimmte Zeit, solange sich die politischen Rahmenbedingungen nicht ändern.

Ausnahmen

Folgende Ausnahmen gelten:

  • in der Medizin ist gemäß Infektionsschutzgesetz der 2G-Status Voraussetzung zur Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen (Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen ab dem 15. März 2022);
  • für sportpraktische Übungen gilt gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung (30.12.2021) abweichend von anderen Lehrveranstaltungsformaten die 2G-Plus-Regel (geimpft, genesen und getestet / geboostert).

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Veröffentlicht

Mittwoch
26. Januar 2022
16:00 Uhr

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