Die persönlichen Daten zur Überweisung finden Studierende in eCampus.

© RUB, Marquard

Sozialbeitrag Jetzt für das Sommersemester zurückmelden!

Die Rückmeldefrist geht bis zum 28. Februar 2025.

Der Sozialbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt 330 Euro. Wer diesen bis zum 28. Februar 2025 an die Ruhr-Universität überwiesen hat, ist automatisch zurückgemeldet. Wichtig ist, dass für die Frist der Tag gilt, an dem das Geld bei der Universität eingeht. Deshalb sollte die Überweisung rechtzeitig in Auftrag gegeben werden. Denn von der Überweisung bis zum Eingang auf dem Universitätskonto kann es bei den Banken zu Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Arbeitstagen kommen.

Die persönlichen Daten zur Überweisung finden Studierende in eCampus unter dem Punkt Finanzen und dann dem Bereich „Hinweise zur Zahlung des Sozialbeitrags“.

Bei der Überweisung sollte unbedingt der persönliche Verwendungszweck angegeben sein, da es sonst zu Verzögerungen bei der Rückmeldung kommen kann. Auch dieser ist im eCampus zu finden. 

Wie sich der Sozialbeitrag zusammensetzt

Der Beitrag setzt sich aus folgenden Punkten zusammen: 
 

  • das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ): 130,00 Euro
    Das AKAFÖ betreibt zahlreiche Wohnheime und bietet den Studierenden neben dem Angebot in Cafeterien und in der Mensa zahlreiche Service- und Beratungsleistungen an.
     
  • die Studierendenschaft der RUB (AStA): 23,60 Euro
    Der AStA unterstützt mit seinem Anteil des Sozialbeitrages zum Beispiel studentische Initiativen, finanziert Fachschaftsprojekte und zahlt die Gehälter der Beschäftigten der Studierendenvertretung sowie Aufwandsentschädigungen an Referent*innen. Außerdem ist im Anteil des AStA der Beitrag für den Fahrradverleih Nextbike (1,50 Euro) und für die Theaterflatrate des Schauspielhaus Bochum (1,00 Euro) enthalten.
     
  • das Deutschland-Semesterticket: 176,40 Euro
    Das Semesterticket beruht auf dem Solidarprinzip und wird daher auch von Studierenden mitgetragen, die es gar nicht nutzen: Nur weil alle Studierenden den Beitrag unabhängig von ihrer Nutzung zahlen, ist das Semesterticket im Vergleich zu anderen VRR-Angeboten vergleichsweise günstig. Den Preis handelt der AStA mit den Verkehrsbetrieben aus.
     

Veröffentlicht

Montag
20. Januar 2025
09:02 Uhr

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