Sozialbeitrag Jetzt für das Sommersemester zurückmelden!
Die Rückmeldefrist geht bis zum 28. Februar 2025.
Der Sozialbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt 330 Euro. Wer diesen bis zum 28. Februar 2025 an die Ruhr-Universität überwiesen hat, ist automatisch zurückgemeldet. Wichtig ist, dass für die Frist der Tag gilt, an dem das Geld bei der Universität eingeht. Deshalb sollte die Überweisung rechtzeitig in Auftrag gegeben werden. Denn von der Überweisung bis zum Eingang auf dem Universitätskonto kann es bei den Banken zu Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Arbeitstagen kommen.
Die persönlichen Daten zur Überweisung finden Studierende in eCampus unter dem Punkt Finanzen und dann dem Bereich „Hinweise zur Zahlung des Sozialbeitrags“.
Bei der Überweisung sollte unbedingt der persönliche Verwendungszweck angegeben sein, da es sonst zu Verzögerungen bei der Rückmeldung kommen kann. Auch dieser ist im eCampus zu finden.
Wie sich der Sozialbeitrag zusammensetzt
Wie sich der Sozialbeitrag zusammensetzt