Oliver Basu Mallick leitet die Stabsstelle Fundraising der RUB. Gemeinsam mit seinem Team berät er zum Thema Testamentsspende. © RUB, Kramer

Testamentsspende Zukunft schenken

Wer mit einer langfristigen Perspektive etwas Gutes tun möchte, kann die Universität im Testament bedenken. Worauf es dabei ankommt.

Über das eigene Leben hinaus Bleibendes zu hinterlassen, ist für viele Menschen ein Anliegen. Was viele nicht wissen oder nicht in Betracht ziehen, ist eine sogenannte Testamentsspende. Mit der RUB Stiftung bietet die RUB eine Möglichkeit, dass der letzte Wille ein neuer Anfang wird. Erbschaften oder Vermächtnisse versetzen die RUB Stiftung in die Lage, jenseits der öffentlichen Förderungen Chancen und Möglichkeiten für junge Talente und Forschende zu eröffnen.

„Eine Förderung über das Leben hinaus ist für uns von unschätzbarem Wert. Wir unterstützen gern im persönlichen und vertraulichen Gespräch bei Fragen und Möglichkeiten zur Erstellung eines Testaments zugunsten der RUB Stiftung“, so Oliver Basu Mallick, Leiter der Stabsstelle Fundraising.

Infobroschüre erschienen

Ausführliche Informationen über die Testamentsspende stehen in der kürzlich erschienenen Broschüre: „Es ist Zeit, die Zukunft neu zu denken" (PDF).

Wichtig zu wissen ist: Die Universität kann keine konkreten Fragen zum Erbrecht beantworten und keine Rechtsberatung anbieten. Die RUB Stiftung ist als gemeinnützige Einrichtung von der Erbschaftssteuer befreit und darf ausschließlich die Ruhr-Universität Bochum fördern. Oliver Basu Mallick erläutert, worauf zu achten ist und was mit vererbten Mitteln passiert:

Wenn ich die RUB in meinem Testament bedenken will, worauf muss ich besonders achten?
Immer mehr Menschen möchten über ihr eigenes Leben hinaus Zukunft schenken und bedenken die RUB in ihrem Testament. Wir als Team der Stabsstelle Fundraising sorgen dann dafür, dass der letzte Wille umgesetzt wird. Wenn die RUB in einem Testament, einer Lebens- oder Rentenversicherung bedacht werden soll, bitten wir darum, die Unterstützung an die RUB Stiftung zu richten. Die RUB Stiftung, die dann eindeutig als Zuwendungsempfängerin benannt werden muss, ist als gemeinnützig anerkannt, womit auch die Erbschaftssteuer entfällt. Wichtig ist: Wir dürfen keine Rechtsberatung machen. Wir empfehlen für verbindliche Informationen zur Testamentsgestaltung ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei für Erbrecht aufzusuchen. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung und beraten diskret und unverbindlich.

Was macht die RUB Stiftung mit den ihr vererbten Mitteln?
Die RUB Stiftung fördert laut ihrer Satzung ausschließlich die Ruhr-Universität Bochum. Wir sind sehr dankbar dafür, dass wir durch eine Testamentsspende in der Lage sind, jenseits der öffentlichen Mittel Chancen und Möglichkeiten zu eröffnen. Die Menschen schenken uns ihr vertrauen, und wir gehen sorgsam und transparent vor. Die Testamentsspende fließt in der Regel in das Stiftungskapital, wodurch das Stiftungsvermögen vergrößert wird. Die erwirtschafteten Kapitalerträge kommen dann jungen Talenten und Forschenden der RUB zugute. Über die jeweiligen Förderungen entscheidet regelmäßig der Stiftungsvorstand. Der Vorstand der RUB Stiftung setzt sich aus Rektor, Kanzlerin und Prorektorin Lehre zusammen.

Wie sieht es mit anderen Vermögenswerten aus, beispielsweise Immobilen oder Kunstgegenständen? Kann ich der RUB Stiftung auch solche Werte vererben?
Immobilien oder Wertgegenstände können auch an die RUB Stiftung vererbt werden. Sofern die RUB die Immobilie nicht selbst nutzen möchte oder kann, würde in der Regel ein Verkauf zum besten Gebot erfolgen. Auch Gegenstände von besonderem kulturellem oder ökonomischem Wert können an die RUB Stiftung vererbt werden. In diesem Fall empfehlen wir bereits zu Lebzeiten gemeinsam mit uns über den weiteren Umgang mit diesen Objekten zu sprechen.

Veröffentlicht

Donnerstag
15. September 2022
10:24 Uhr

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