
Lungenerkrankungen Asbest ist unvergänglich
Einmal in die Lunge gelangt, bleiben Asbestfasern ein Leben lang nachweisbar. Und gefährlich.
Asbestfasern sind in der menschlichen Lunge über fast 40 Jahre in derselben Menge nachweisbar. Das hat die Auswertung eines weltweit einzigartigen Datensatzes des Deutschen Mesotheliomregisters am Institut für Pathologie der RUB gezeigt. Der Datensatz enthält Messergebnisse der Asbestkonzentration in der Lunge von zwölf Menschen, die jeweils im Abstand von 4 bis 21 Jahren gewonnen wurden.
Asbest, ein in natürlichem Gestein vorkommendes faseriges Mineral, wird in der Industrie wegen seiner Biobeständigkeit hoch geschätzt. Daher sein Name vom altgriechischen Wort „Asbestos“, das für „unvergänglich“ steht. Die über 30 Jahre durchgeführten Lungenstaubanalysen und nun erstmals im Längsschnitt ausgewerteten Daten bestätigen diese Biobeständigkeit auch für die menschliche Lunge. Dieses Ergebnis gilt sowohl für den als gesundheitsgefährlicher geltenden Blauasbest als auch für den Weißasbest. Für letzteren – der in der Industrie am meisten verwendet wurde – war in der Fachwelt bislang umstritten, ob die Fasern in der Lunge überdauern oder nicht.
Asbest in der Lunge
Asbestfasern in der Lunge können verschiedene Erkrankungen auslösen, darunter Krebs. Die Zeit zwischen dem ersten Asbestkontakt und dem Ausbruch einer asbestbedingten Erkrankung kann 10 bis 60 Jahre betragen. „Das heißt, eine asbestinduzierte Erkrankung kann noch ausbrechen, obwohl der letzte Asbestkontakt schon sehr lange zurückliegt“, verdeutlicht Andrea Tannapfel, Direktorin der RUB-Pathologie. Da sich die Behandlungsmöglichkeiten stark unterscheiden, ist es wesentlich, asbestbedingte Erkrankungen von anderen zu trennen. Im Röntgenbild sind nicht asbestbedingte Lungenfibrosen von einer Asbestose allerdings kaum zu unterscheiden. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass Asbestfasern im Lungengewebe nach so langer Zeit noch nachweisbar sind.
Nicht zuletzt ist die Frage der Nachweisbarkeit von Asbestfasern in der Lunge entscheidend dafür, wie man das Risiko durch Asbest am Arbeitsplatz bewertet. Daraus folgt die Entscheidung, ob eine Lungenerkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann, sodass die Betroffenen Anspruch auf eine Entschädigung haben.