Im April lief bereits die Einschreibung unter Abstands- und Hygieneregeln. Ab Mai geht die RUB in den reduzierten Betrieb über. Was sich ändert, was bleibt, zeigt unsere Übersicht unten. © RUB, Marquard

Corona Erste Lockerungen für einen reduzierten Betrieb an der RUB

Mit Augenmaß und Verantwortung setzt die RUB ab dem 4. Mai Beschlüsse von Bund, Land und Stadt um.

„Wir alle hoffen natürlich auf eine baldige Rückkehr zur Normalität. Doch noch ist es zu früh dafür. Nach wie vor muss die Eindämmung der Pandemie unser erstes Ziel sein. Deswegen wird es zunächst nur maßvolle Lockerungen geben können. Unter anderem ermöglichen wir aber die Wiederaufnahme der experimentellen Forschung. Auch mündliche Prüfungen in Präsenz können wieder stattfinden. Mit Augenmaß und Verantwortung setzen wir dabei die Beschlüsse des Bundes, des Landes und der Stadt Bochum um und stimmen uns eng mit den anderen Universitäten in NRW ab“, sagt Rektor Prof. Dr. Axel Schölmerich zu den ersten Lockerungen für einen reduzierten Betrieb, die ab dem 4. Mai 2020 gelten.

Mehrere Expertenstäbe der RUB erarbeiten die dafür notwendigen administrativen und technischen Voraussetzungen und planen zukünftige Szenarien. Detailregelungen, Informationen und Formulare werden wie gewohnt auf der zentralen Informationsseite und im uni-internen Serviceportal sukzessive bereitgestellt.

„Diese Öffnung ist eine Stufe von mehreren, die die RUB auf ihrem Weg in Richtung einer Normalisierung des Campusgeschehens beschreitet. Jeder Schritt erfolgt dabei in Rückkoppelung mit der allgemeinen epidemiologischen Entwicklung und den politischen Rahmensetzungen“, so Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt.

Welche Lockerungen sind neu ab 4. Mai?
  • Experimentelle Forschung kann vor Ort durchgeführt werden. Dazu gehört auch die Erstellung experimenteller Abschlussarbeiten.
  • Mündliche Prüfungen können vor Ort im Rahmen vorgegebener Regelungen durchgeführt werden.
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die über ein Einzelbüro verfügen, dürfen dieses alternativ zum Homeoffice nutzen. Die Nutzung von Zweier- oder Mehrfachbüros wird im Rahmen des Personaleinsatzkonzepts geregelt.
  • Jede Arbeit vor Ort wird von den zuständigen Verantwortlichen durch ein Personaleinsatzkonzept geplant, gegenüber dem Dekan beziehungsweise der übergeordneten Leitung angezeigt und umgesetzt. Die Personaleinsatzkonzepte werden dem Krisenstab zur Kenntnis angezeigt – es gibt kein Genehmigungsverfahren mehr.
  • Die Gebäude sind an definierten Stellen offen und können mit einer Zutrittserlaubnis von Beschäftigten und von Personen, die Prüfungen absolvieren, betreten werden.

Was sollen die nächsten Lockerungen sein, sobald diese möglich sind?
  • Es sollen Präsenz-Klausuren ermöglicht werden, Priorität haben die abgesagten Prüfungen aus dem Wintersemster 2019/2020.
  • Die Bibliotheken erarbeiten Konzepte, um einen Verleihservice für Studierende und Forschende anbieten zu können.
  • Es werden Konzepte erarbeitet, mit denen im Laufe des Sommersemesters schrittweise Laborpraktika stattfinden können.

Welche Regelungen bleiben wie gehabt?
  • Um die digitale Lehre vorzubereiten, können Lehrende die Infrastruktur, beispielsweise Bibliotheken, nutzen.
  • Alle Beschäftigten sollen da, wo es technisch und organisatorisch möglich ist, weiterhin überwiegend im Homeoffice arbeiten.
  • Die Gebäude der RUB sind grundsätzlich für Studierende und weiteren Publikumsverkehr geschlossen.
  • Lehrangebote im Sommersemester 2020 finden vorerst weiterhin digital statt. Auf Präsenzbetrieb wird umgestellt, sobald die Umstände es zulassen.
  • Die Arbeitseinsätze vor Ort werden von den zuständigen Verantwortlichen durch ein Personaleinsatzkonzept geplant und umgesetzt.
  • Für die Arbeit auf dem Campus gelten die veröffentlichten Regeln der RUB unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsvorschríften.
  • Besprechungen finden in der Regel ohne direkten persönlichen Kontakt statt, also telefonisch oder per Videokonferenz.

Veröffentlicht

Mittwoch
29. April 2020
10:06 Uhr

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