Corona Aktuelle Regelungen gelten weiterhin
Möglichst viel Homeoffice und Lehre online – daran wird sich vorläufig nichts ändern.
Update vom 13.1.2021, 16 Uhr
Auf Grundlage der derzeit gültigen Verfügungen des Landes NRW finden Seminare, Übungen oder vergleichbare Lehrveranstaltungsformate bis zum 31. Januar 2021 nur online statt. Labor-Praktika oder vergleichbare Lehrveranstaltungsformate mit Praxisanteilen können im begründeten Ausnahmefall und nach besonderer Genehmigung in Präsenz stattfinden. Über die genauen Regelungen informieren die Corona-FAQ sowie das Serviceportal der RUB.
Ursprüngliche Meldung
Die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin haben am 5. Januar 2021 weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Kontaktreduktion beschlossen. Wie die genauen Regelungen für das Land NRW aussehen werden, steht noch nicht fest. Sicher aber ist, dass Homeoffice für die Beschäftigten und Online-Lehre bis auf Weiteres der Regelfall bleiben werden.
Wer kann, sollte zuhause arbeiten: Das gilt bereits seit Mitte Dezember 2020 an der RUB. Lehrveranstaltungen finden online statt, Prüfungen nur in genehmigten Ausnahmen in Präsenz. Diese Regelungen hat das Rektorat der RUB auf Grundlage der bestehenden Rahmenvorgaben des Landes am 16. Dezember 2020 beschlossen. Mit diesen und weiteren Maßnahmen trägt die RUB dazu bei, Kontakte zu reduzieren und zu vermeiden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen.
In diesem Zusammenhang sind auch folgende Einrichtungen und Angebote betroffen:
- die Lernorte auf dem Campus und im Blue Square bleiben geschlossen
- die Universitätsbibliothek und einige Fachbibliotheken bieten eingeschränkte Scan- und Ausleihservices an
- die Mensa des Akademischen Förderungswerks bleibt weiterhin geschlossen; eine Übersicht der geöffneten Einrichtungen mit To-Go-Betrieb steht im Internet