Die RUB-Webauftritte werden im Rahmen des Projekts „Inklusive Hochschule“ überprüft und die digitale Barrierefreiheit verbessert.
© RUB, Marquard

Inklusive Hochschule Barrierefrei im Web

Digitale Barrierefreiheit: Dieses Ziel hat sich das Team des Projekts „Monitoring und Verbesserung der Barrierefreiheit für Webseiten“ an der RUB gesetzt.

Webseiten und Onlinedienste sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken: Öffnungszeiten nachschauen, Informationen zu Studiengängen oder Semesterdaten einholen oder für Abschlussarbeiten recherchieren – das meiste läuft heute digital ab. Um die Teilhabe daran für alle zu ermöglichen und eine barrierefreie Gestaltung von Webseiten sicherzustellen, wurde vor Kurzem die sogenannte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV, noch einmal verschärft.

Das Projekt „Inklusive Hochschule der RUB setzt sich insbesondere mit dem Teilprojekt Monitoring und Verbesserung der Barrierefreiheit für Webseiten für die Umsetzung dieser Verordnung an der Uni ein.

„Ziel ist es natürlich, die Vorgaben der BITV vollumfänglich umzusetzen und eine barrierefreie Nutzung auf unseren Webseiten zu ermöglichen“, erklärt Christian Busche vom Webteam der RUB. „Dies gelingt momentan, auf alle RUB-Webseiten bezogen, mal mehr, mal weniger gut.“ Das zumindest ist das Ergebnis eines Testtools, das das Team in einer Pilotphase auf den Webseiten und -systemen eingesetzt hat. Es überprüft die Barrierefreiheit von Webseiten und digitalen Dokumenten und gibt Verbesserungsvorschläge. Anhand der Ergebnisse wurden bereits Verbesserungen vorgenommen und ein Fahrplan für das weitere Vorgehen erstellt.

Formate für Überschriften richtig nutzen, Bildtitel sinnvoll vergeben und Alternativtexte gewissenhaft eintragen: Alles Dinge, die für eine barrierefreie Navigation unerlässlich sind.


Christian Busche

Barrierefreiheit als Qualitätsanspruch

Neben der Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Pflicht ist Barrierefreiheit auch Teil des Qualitätsanspruchs an die eignen Webseiten: Dinge wie gute Lesbarkeit, sinnvolle Strukturierung, verschiedene Bedien- oder Skalierungsmöglichkeiten sind auch für Menschen ohne Behinderung wichtig und tragen zur Qualität des eigenen Webauftritts bei. „Dabei ist ein Teil die technische Umsetzung und Programmierung der Webseite“, so Busche. „Ein großer Teil wird aber von den Redakteurinnen und Redakteuren der Webseiten umgesetzt. Formate für Überschriften richtig nutzen, Bildtitel sinnvoll vergeben und Alternativtexte gewissenhaft eintragen: Alles Dinge, die im hektischen Alltag oft untergehen, die aber für eine barrierefreie Navigation unerlässlich sind.“
 

Fünf Tipps für eine barrierearme Webseite

  1. Struktur- oder Formatierungselemente wie vorgesehen nutzen
    Oft werden Elemente wie Überschriften nach Geschmack eingesetzt. Die Formatierungen basieren allerdings auf einer Logik, die der Strukturierung der Seiten dient. So sollte die Überschrift H1 nur einmal pro Seite vorkommen. Alle weiteren Überschriften bekommen bei gleicher Ebene die gleiche Überschriftauszeichnung, Unterüberschriften dementsprechend eine kleinere. Das ist notwendig, damit Inhalte sinnvoll, beispielsweise von einem Screenreader ausgegeben werden können.
     
  2. Wichtige Informationen nicht in Grafiken oder Tabellen unterbringen
    Grafiken und Bilder lockern eine Webseite optisch auf. Werden aber wichtige Informationen ausschließlich in Grafiken untergebracht, sind sie für blinde Menschen und Menschen mit Seheinschränkungen nicht zugänglich. Auch Tabellen sind von Screenreadern oft schlecht auslesbar und kompliziert zu navigieren. Bessere Alternativen sind hier Textauflistungen oder barrierefrei programmierte Dropdown-Elemente.
     
  3. Sich die Zeit nehmen, auch vermeintlich unsichtbare Elemente wie Alternativtexte bei Bildern oder Linktitel sinnvoll zu füllen
    Alternativtexte sollten das Bild einordnen und beschreiben: Ist es ein farbiges Foto, eine Infografik oder eine Zeichnung? Wie würden Sie das Bild jemandem über das Telefon beschreiben? Dabei sollte möglichst auf Fremdwörter und die eigene Meinung zu dem, was abgebildet ist, verzichtet werden. Wenn Text auf dem Bild zu sehen ist, setzen Sie ihn als Zitat in die Bildbeschreibung dazu. Ausnahmen bilden hier Grafiken, die mit einer Funktion verbunden sind: Wird beispielsweise ein Suchfeld durch das Icon einer Lupe dargestellt, sollte die Beschreibung nicht „Zeichnung einer Lupe“, sondern „Suchfeld“ lauten. Bei reinen Schmuckbildern kann ein leeres Alt-Tag verwendet werden. Links sollten beschrieben werden, damit Userinnen und User wissen, wohin die Verlinkung führt und was dahintersteckt. Buttons können oft nicht ausgelesen werden, die hinterlegten Linkbeschreibungen schon.
     
  4. Keine CAPTCHAS verwenden
    „Wählen Sie alle Bilder aus, auf denen Traktoren zu sehen sind“ – selbst für Menschen ohne Seheinschränkungen oftmals schwierig zu lösen. Für Blinde sind solche Abfragen oft eine unüberwindbare Hürde, da auch Screenreader CAPTCHAS oft nicht auslesen können.
     
  5. Den Selbstversuch wagen
    Ist meine Webseite auch ohne Maus oder mit sehr großer Schriftgröße bedienbar? Das ist wichtig, da motorisch eingeschränkte und blinde Nutzerinnen und Nutzer oft per Tastatur durch die Seiten navigieren. Kann ich eventuell verwendeten Videos auch ohne Ton folgen? Wie wird die eigene Seite durch einen Screenreader ausgegeben? Die meisten gängigen Browser bieten entsprechende Erweiterungen an, alternativ stellt der Blinden-Hilfsmittel-Vertrieb Dresden den NVDA Screenreader kostenlos zum Download zur Verfügung.
     

Kontakt

Das Webteam des Dezernat 8 berät Beschäftigte und Einrichtungen der RUB individuell zu Themen rund um den eigenen Webauftritt. Wir klären die verschiedenen Möglichkeiten zur Überprüfung auf Barrierefreiheit und geben entsprechende Handlungsempfehlungen. Für Fragen steht Ihnen Christian Busche gerne zur Verfügung.

Veröffentlicht

Mittwoch
09. Februar 2022
09:35 Uhr

Teilen