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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Serie Mahlzeit
Vor 19 Tagen hat das Jahr 2016 begonnen - wie immer weltweit mit Feiern und Feuerwerk.
Vor 19 Tagen hat das Jahr 2016 begonnen - wie immer weltweit mit Feiern und Feuerwerk.
© Gemeinfrei
Neujahrsvorsätze

Bleiben Sie stark!

Wie lange darf man ein „Frohes neues Jahr“ wünschen? Und was hat der innere Schweinehund damit zu tun? Unsere Autorin klärt auf.

„Das junge Jahr ist zwar schon 19 Tage alt, aber ich denke, dass es für einen guten Wunsch sicher noch nicht zu spät ist.“ Ha! Schon einmal so schön im neuen Jahr begrüßt worden? Darf man das überhaupt – am 19. Januar noch ein „Frohes Neues“ wünschen?

Knigge weiß Bescheid: In den ersten beiden Januarwochen sei das durchaus ok. Danach komme es auf das Gegenüber an – Vertrauten, die man erst Ende Januar trifft, dürfe man durchaus noch Neujahrswünsche überbringen. Gegebenenfalls mit einem Zusatz, siehe oben.

Unverhofft kommt oft

Liebe Rubens-Leser, jetzt sind Sie für den Ernstfall gerüstet! Vielleicht wird es Ihnen nämlich bald selbst passieren, dass Sie einen alten Bekannten treffen. Er ist ein unangenehmer Zeitgenosse und hat es auf Ihre guten Neujahrsvorsätze abgesehen: der innere Schweinehund.

Wenn Sie gerade die Sportschuhe schnüren oder die Hausarbeit anfangen wollen, kommt er um die Ecke. Ob Sie ihm ein „Frohes Neues“ wünschen, ist Ihnen überlassen.

Wir geben nur diesen einen Tipp: Bleiben Sie stark!

Veröffentlicht
Dienstag
19. Januar 2016
09.25 Uhr
Von
Maren Volkmann
Dieser Artikel ist am 19. Januar 2016 in Rubens Nr. 205 erschienen. Die gesamte Ausgabe können Sie hier als PDF kostenlos downloaden.
Weitere Rubens-Artikel sind hier zu finden.
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Mahlzeit

Ein kleiner Gruß, sozusagen im Vorbeigehen: Meist sehr persönlich und gern mit einem Augenzwinkern kommentieren wir den Uni-Alltag und das Leben überhaupt.

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